Da die BRD keine eigene Staatsangehörigkeit vergeben kann, erhebt sich zwangsläufig die Frage, welche Staatsangehörigkeit wir inne haben. Schließlich dürfen wir eine Anleihe bei der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte nehmen, in der es in Artikel 15 heißt:
Allgemeine Erklärung der Menschenrechte Art. 15:
Jeder hat das Recht auf eine Staatsangehörigkeit.
Niemandem darf seine Staatsangehörigkeit willkürlich entzogen werden.
Zudem ist es nicht möglich, einen Staat in einem Staat zu gründen, den es bereits gibt. Begeben wir uns also auf die Suche, wann es das letzte Mal auf deutschem Boden legitimes staatliches Recht gegeben hat.
Es wäre dann untersuchen, ob dieses staatliche Recht legitimerweise abgeschafft wurde. Durch einen illegalen Rechtsakt kann ein Staat nicht aufgelöst werden, schließlich lernt jeder Jurist bereits zu Beginn seines Studiums:
Alles was illegal ist, ist automatisch rechts ungültig.
Durch einen illegalen Rechtsakt wäre der Staat somit nicht aufgelöst, sondern lediglich rechtswidrig handlungsunfähig gestellt. Zuvor jedoch noch einige wichtige Ausführungen: