Das Territorium des Deutschen Reichs

Nov 9, 2021 Deutsches Reich

Für das Verständnis des Themas ist von besonderer Bedeutung, daß die Hauptsiegermacht des Zweiten Weltkrieges, die U.S.A., in ihrer Sieger Rechtssetzung im Jahre 1944, einen völkerrechtlich neuen Begriff eingeführt hat, den es bis dahin nicht gab. Um die deutschen Völker von ihrem Staatenbund, dem Deutschen Reich, zu entfremden, haben sie den Begriff Deutschland eingeführt. In allen weiteren Schriftstücken haben sie dann nie mehr vom Deutschen Reich gesprochen sondern, wenn sie das Deutsche Reich meinten, von Deutschland als Ganzes.

Der Begriff Deutschland war zuvor lediglich ein geographischer Begriff. Um zu einem völkerrechtlichen Begriff zu werden, mußte er zunächst definiert werden.

In den entsprechenden Siegerrechtsregelungen im Rahmen der SHAEF Gesetzgebung tun die U.S.A. dies folgendermaßen:
Deutschland bedeutet das Gebiet des Deutschen Reiches, wie es am 31.12.1937 bestanden hat.
SHAEF-Gesetz Nr. 52, Artikel VII Begriffsbestimmungen Absatz e.
Auch in der Berliner Erklärung vom 05.06.1945 wurde klargestellt, daß eventuelle Grenzänderungen in einer späteren Friedensregelung festzulegen seien.
Die Regierungen übernehmen hiermit die oberste Regierungsgewalt in Deutschland. Die Übernahme bewirkt nicht die Annektierung Deutschlands.

Die Regierungen werden später die Grenzen Deutschlands festlegen.
Erklärung in Anbetracht der Niederlage Deutschlands und der Übernahme der obersten Regierungsgewalt hinsichtlich Deutschlands vom 05.06.1945, in: Amtsblatt des Kontrollrats in Deutschland, Ergänzungsblatt Nr. 1, Seite 7-9.
Im Weiteren wurde auf der Potsdamer Konferenz vom 17.07.1945 bis zum 25.07.1945 bestätigt, daß eventuelle Grenzänderungen des Deutschen Reiches einer Friedensregelung vorbehalten bleiben.

Die preußischen Gebiete, welche östlich der Oder-Neiße-Linie liegen, wie beispielsweise Ostpreußen, Großteile Pommerns und Schlesiens wurden unter polnische und sowjetische Verwaltung gestellt, blieben jedoch völkerrechtlich Gebietsteile Preußens und damit Teil des Deutschen Reichs:
Die Häupter der drei Regierungen bekräftigen ihre Auffassung, daß die endgültige Festlegung der Westgrenze Polens bis zur Friedenskonferenz zurückgestellt werden soll. Die Häupter der drei Regierungen stimmen überein, daß bis zur endgültigen Festlegung der Westgrenze Polens die deutschen Gebiete östlich der Linie unter die Verwaltung des polnischen Staates kommen.
Potsdamer Protokoll vom 02.08.1945.

Die beiden letzteren Aussagen wurden von den Siegermächten später getroffen als die SHAEF Gesetze, die mit dem Beginn der Besatzung Deutschlands von den U.S.A. bereits 1944 erlassen wurden. Damit muß man zu dem Schluß kommen, daß das Territorium Deutschlands gegenwärtig völkerrechtlich nicht definiert ist.
Beispielsweise konnten weder die Regierung Brandt 1970, noch die Regierung Kohl 1990 Gebiete des Deutschen Reiches an Polen abtreten, sondern nur die Potsdamer Protokolle vom 02.08.1945 bestätigen.

Dies ergibt sich aus der Tatsache, daß die Bestätigung einer gegenwärtigen Grenze keine dauerhafte Gebietsabtretung darstellt.
Folgerichtig stellte die Regierung Brandt 1970 in den entsprechenden Verhandlungsprotokollen klar, daß sie ausschließlich im Namen der BRD handeln kann (und eben nicht im Namen des Deutschen Reichs oder für das Deutsche Reich oder etwa für Preußen.
Im Laufe der Verhandlungen, die zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik Polen geführt worden sind, ist von der Bundesregierung klargestellt worden, daß der Vertrag .

Die Rechte und Verantwortlichkeiten der Französischen Republik, des Vereinigten Königreiches der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken und der Vereinigten Staaten nicht berührt, und nicht berühren kann.
Die Bundesregierung hat ferner darauf hingewiesen, daß sie nur im Namen der Bundesrepublik Deutschland handeln kann.
Warschauer Vertrag vom 07.12.1970. sowie Verbalnote des Bundesdeutschen Botschafters in Bonn vom 19.11.1970.
Ebenfalls folgerichtig hat das sogenannte Bundesverfassungsgericht auch im Jahre 1992, in dem das Gericht über den Inhalt des deutsch polnischen Grenzbestätigungsvertrages der Regierung Kohl zu befinden hatte, klargestellt, es sei:
nur der reine Wortlaut des Vertrages maßgebend, irgendwelche Gebietsabtretungen dürfen nicht hineininterpretiert werden.
Grenzbestätigungsvertrag vom 14.11.1990 sowie  BVGU2 BvR 1613/91.

Zusammenfassend ist festzustellen:
Deutschland wurde 1944 von der Hauptsiegermacht des zweiten Weltkrieges, den U.S.A. als das Gebiet des Deutschen Reiches definiert, wie es am 31.12.1937 bestanden hat.
Im Jahre 1945 haben die alliierten Siegermächte in der Berliner Erklärung vom 05.06.1945 und im Potsdamer Abkommen beschlossen, daß sie die Westgrenze Polens (und damit die Ostgrenze Deutschlands zu einem späteren Zeitpunkt im Rahmen eines Friedensvertrages festlegen werden.

Weder Versailler Diktat noch der sogenannte 2+4-Vertrag sind Friedensverträge.
Wenn wir die Alliierten bei Wort nehmen, ist das Gebiet des Deutschen Reiches vorerst auf das Territorium von 31.12.1937 festgelegt. Im ungünstigeren Falle ist es gar nicht definiert.

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