Die Angehörigen des Deutschen Reichs

Okt 30, 2021 Deutsches Reich

Daß die BRD als eine von den Besatzern eingesetzte Kolonialverwaltung keine eigene Staatsangehörigkeit vergeben kann, wurde bereits umfassend dargelegt.
Selbst nach den Regelungen der BRD wird in Artikel 116(1) Grundgesetz sowie im Staatsangehörigkeitsgesetz der BRD für Deutsche im Sinne des Grundgesetzes eindeutig beschrieben, daß die BRD die Angehörigen des Deutschen Reiches genauer des Dritten Reiches mit unmittelbarer Reichsangehörigkeit verwaltet, und keine eigene Staatsangehörigkeit definiert oder vergibt.

Da die BRD nicht identisch mit dem Deutschen Reich und kein Rechtsnachfolger des Deutschen Reichs ist, ist sie nicht legitimiert, das Staatsangehörigkeitsrecht des Deutschen Reiches zu ändern.

Alle Regelungen, die die BRD jemals unter dem Begriff Staatsangehörigkeitsgesetz der BRD erstellt hat, konnten niemals zum Recht des Deutschen Reichs werden, sondern sind nur Bestandteil des Rechtes der BRD.
Das Staatsangehörigkeitsgesetz der BRD in Verbindung mit dem Artikel 116(1) Grundgesetz, kann somit nur die Bedingungen definieren, unter denen eine Mitgliedschaft in der Personenvereinigung BRD möglich ist.

Auch die Gesetzesänderungen, die zwischen 1933 und 1945 durch das nationalsozialistische Unrechtsregime vorgenommen wurden, sind ungültig, da sie illegitim zustande gekommen sind, zumal sie von den Alliierten auf der Potsdamer Konferenz und im SHAEF Gesetz Nr. 1 aufgehoben wurden.
Somit gilt das Reichs und Staatsangehörigkeitsgesetz für das Deutsche Reich, genannt RuStAG vom 22.07.1913, bis heute ohne jegliche Einschränkungen!

Im § 1 des RuStAG vom 22.07.1913 wird festgelegt:
Deutscher ist, wer die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat … oder die unmittelbare Reichsangehörigkeit besitzt.

Das bedeutet, es gab zwei Konstellationen der Reichsangehörigkeit:
Die Menschen in Deutschland waren Staatsangehörige eines Bundesstaates (Preußen, Bayern, Sachsen, Baden. Und hatten hierüber mittelbar die Angehörigkeit zum Deutschen Reich.
Die Menschen in den Schutzgebieten hatten keine Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat, sie waren jedoch auch Angehörige des Deutschen Reichs, allerdings unmittelbar.
Wir, die wir in Deutschland geboren und aufgewachsen sind, sind jedoch keine Bewohner von Schutzgebieten. Dementsprechend können wir nur eine Angehörigkeit des Deutschen Reichs durch eine Staatsangehörigkeit in einem seiner Bundesstaaten haben.

Von BRD Propaganda Abteilung werden die Menschen, denen die Rechtslage bekannt ist, als Reichsbürger bezeichnet. Zudem wird ihnen unterstellt, sie behaupteten, die BRD gebe es überhaupt nicht. Dies ist natürlich Propaganda Unsinn:

Aus der gegenwärtigen Rechtsstaatlichkeitsbewegung definiert sich deshalb kein Einziger Mensch als Reichsbürger. Der Begriff Reichsbürger soll wohl eine Nähe zum sogenannten Dritten Reich herstellen, da Hilter die Staatsangehörigen der Bundesstaaten illegal in die unmittelbare Reichsangehörigkeit transferiert hat.

Zum Anderen möchte man wohl Angehörige der Rechtsstaatlichkeitsbewegung in die Psycho Ecke stellen, indem man behauptet, sie leugneten die Existenz der BRD. Aber die Existenz der BRD wird von Niemandem geleugnet.

Die Frage ist nicht ob die BRD ist, sondern was sie ist. Sie ist eben kein Staat sondern nur eine Kolonialverwaltung der Besatzer auf der Basis von Handelsrecht. Deshalb leugnet auch kein Mensch in der Rechtsstaatlichkeitsbewegung die Existenz der BRD sondern stellt klar, daß es sich bei der BRD nicht um einen Staat handelt.
Genauer betrachtet, ist der Begriff Reichsbürger viel treffender auf BRD Personal anzuwenden.

Mit dem Bundespersonalausweis bekennt man sich schließlich zur Hitlerschen deutschen Staatsangehörigkeit nach 116(1) Grundgesetz.
Die jenigen, die sich mit einem Personalausweis der BRD ausweisen, sind damit die Reichsbürger, und bekennende Nationalsozialisten, und nicht diejenigen, die auf ihre Staatsangehörigkeitsrechte als Preußen, Bayern oder Sachsen bestehen.
Damit ist es wieder einmal genau umgekehrt, es sind in Wirklichkeit die BRD Angehörigen die Reichsbürger und nicht jene, die sich zu ihre Staatsangehörigkeitsrechte als Preußen, Sachsen, Bayern einfordern.

Schlußfolgerungen
Die Bundesstaaten im Staatenbund Deutsches Reich erfüllen derzeit zwei der drei völkerrechtlich notwendigen Staatsmerkmale nach der Drei Elemente Lehre. Sie haben ein Staatsgebiet und ein
Staatsvolk.
Sie sind lediglich nicht handlungsfähig, können also gegenwärtig die Staatsgewalt nicht ausüben.
Somit sind die Bundesstaaten im Deutschen Reich jedoch auch gegenwärtig viel mehr Staat, als es die BRD je gewesen ist, die keines der drei völkerrechtlich notwendigen Merkmale eines Staates der Drei-Elemente-Lehre erfüllt.
Fazit:
Wir sind Staatsangehörige eines Bundesstaates des Deutschen Reichs Bayern, Preußen, Sachsen. Und hierüber mittelbar Angehörige des Deutschen Reichs!

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