BRD Behörden und Gerichte

Da Gerichtsvollzieher oder Vertreter irgendwelcher „Inkasso-Dienste” keine Amtspersonen mehr sind, ist es den sog. Behörden der „Bundesrepublik Deutschland „ auch unmöglich, über diesen Weg rechtswirksam Briefe zuzustellen. Zudem dürfen vermeintliche Behörden oder Gerichte der „Bundesrepublik“ Deutschland” grundsätzlich Bürgern des Staates Deutsches Reich keine Briefe zustellen, da diese Bürger den Behörden / Gerichten EXTERRITORIAL
(gemäß § 20 GVG, § 3 Freiwillige Gerichtsbarkeit-Gesetz (FGG). Artikel 50 EGBGB ,§ 11 StPO und §15 ZPO), gegenüberstehen.

Bürger des Staates Deutsches Reich stehen der„Bundesrepublik Deutschland” exterritorial gegenüber.

Sie unterstehen also

  1. bürgerrechtlich gemäß Artikel 50, Satz 1, EGBGB vom 29.11.1952 ( BGBL 1S 780, ber. S. 843)
  2. allgemein – und verwaltungsrechtlich gemäß Paragraph 3, Abs. 1 FGG vom 12.9.1950 ( BGBL S.55)
  3. strafprozeßrechtlich gemäß Paragraph 11, Abs.1, Satz 1, StPO vom 7.4.1987 ( BGBl 1 S 174 ber. S 1319)
  4. zivilprozeßrechtiich gemäß Paragraph 15, Abs.1 Satz 1, ZPO vom 12.9.1950 (BGBl 1S.533)
  5. gerichtsverfassungsrechtlich gemäß Paragraph 71, Abs. 2, Satz 1 und gemäß Paragraph 20, Abs 1GVG vom 9.5.1975. BGBl 1 S. 1077)
  6. gemäß Berlinabkommen (BGBL 2 S . 40 ff. Art. 1 und Art. 3, Abs. 2a, 1994) nicht den Behörden und der Gerichtsbarkeit der de jure erloschenen und nicht mehr existenten „Bundesrepublik Deutschland”.

Das Deutsche Reich in seinen Grenzen vom 31. Dezember 1937 ist existent, wenn man den Vorstellungen
und gesetzlichen Bestimmungen der Alliierten folgt.
Jeder Staatsbürger des Deutschen Reiches unterliegt daher nicht den Gesetzen und der Gerichtsbarkeit
der Verwaltungsinstitution „Bundesrepublik Deutschland”.

Die Bundesrepublik Deutschland ist völkerrechtlich de jure erloschen. In Artikel 25 des Grundgesetzes verpflichtet sich die BRD, die allgemeinen Regeln des Völkerrechts anzuerkennen, da sie Bestandteil des Bundesrechts sind. Sie gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebiets.
Daher haben jegliche Rechtsgrundlagen der Organe und Behörden der Bundesrepublik Deutschland keine Rechtsgültigkeit mehr.