
Wie bereits erwähnt, haben die Besatzungsmächte in den Jahren 2006, 2007 und 2010 insgesamt drei Bereinigungsgesetze verfügt.
Das bedeutet, daß diese „Bereinigungsgesetze“ weder im sogenannten „Bundestag“ noch im sogenannten „Bundesrat“ diskutiert oder beschlossen worden sind, sie wurden lediglich im sogenannten „Bundesgesetzblatt“ veröffentlicht.
Die Besatzungsmächte haben in diesen „Bereinigungsgesetzen“ mehrere hundert Gesetze aufgehoben. Dabei handelte es sich unter anderem auch um zahlreiche Einführungsgesetze, in denen regelhaft der territoriale, zeitliche und personelle Geltungsbereich eines Gesetzeswerkes definiert wird.
Es gibt zahlreiche Spekulationen, weshalb die Besatzungsmächte diese umfassenden Gesetzesaufhebungen verfügt haben. Die Alliierten haben sich hierzu nie öffentlich geäußert.
Eine mögliche Erklärung ist, daß seinerzeit im Jahre 2006 ein Herr Sürmeli ein Urteil vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte erstritten hat, in dem klar festgestellt wurde, daß die BRD kein Staat ist und daß im BRD-Rechtssystem grundlegend gegen die Art. 6 und 13 der Menschenrechtskonvention verstoßen wird.
Insbesondere wurde festgestellt, daß ein wirksames Rechtsmittel gegen
Rechtsmißbrauch und Billigkeitsrecht für die Einhaltung des Rechtes auf ein rechtsstaatliches Verfahren im BRD System nicht gegeben ist.
Somit hätte jeder, der im BRD System einen Prozeß verloren hat, die Möglichkeit gehabt, vor alliierten Gerichten (beispielsweise in den USA, Großbritannien oder Frankreich) direkt auf Schadensersatz zu klagen. Die Steuerzahler dieser Länder hätten dann automatisch die Haftung übernehmen müssen.
Eine solche Klage würde vor den Gerichten der Alliierten automatisch gewonnen werden, da ja die Rechtsgrundlage vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte bereits festgestellt worden ist.
Es hätte dann nur noch um die Höhe der Entschädigung verhandelt werden können, nicht mehr jedoch um den grundlegenden Anspruch. Es ist anzunehmen, daß sich die Alliierten dieser Art von Haftungsansprüchen entziehen wollten, weshalb sie die Bereinigungsgesetze verfügt haben. Vereinfacht gesagt, haben die Alliierten dem Konstrukt BRD sämtliche Gesetze entzogen, die im weitesten Sinne bis 1990 hoheitliche Befugnisse verkörperten. Es handelt sich dabei unter anderem um Einführungsgesetze, in denen der personelle, zeitliche und territoriale Geltungsbereich geregelt worden ist. Aus diesem Grunde ist die BRD heute auch nach ihren eigenen rechtlichen Bestimmungen zu keinerlei Zwangsmaßnahmen gegenüber den BRD Personalangehörigen mehr befugt!
Sämtliche Interaktionen mit dem BRD System beruhen daher ausschließlich auf Freiwilligkeit!
Diese Kuriosität zeigt sich beispielsweise im sogenannten „Ordnungswidrigkeitengesetz“:
Gemäß §5 des sogenannten „Ordnungswidrigkeitengesetzes“ können
Zitat:
„…..nur Ordnungswidrigkeiten geahndet werden, die im räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes oder außerhalb dieses Geltungsbereichs auf einem Schiff oder in einem Luftfahrzeug begangen werden, das berechtigt ist, die Bundesflagge zu führen“.
(vgl. Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) neugefaßt durch B. v. 19.02.1987 BGBI.
I S. 602; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 29.07.2009 BGBI. I S. 2353; Geltung ab 01.01.1975).
Nachdem das Einführungsgesetz zum sogenannten „Ordnungswidrigkeitengesetz“ durch das sogenannte „Zweite Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz“ („2. BMJBBG“) vom 23.11.2007, Art. 57 von den Besatzungsmächten aufgehoben worden ist, (Siehe G. V. 23.11.2007 BGBI. l S. 2614 (Nr. 59); zuletzt geändert durch Artikel 2 G.V. 05.12.2008 BGBI. l S. 2346; Geltung ab 30.11.2007) ist ein räumlicher Geltungsbereich dieses sogenannten „Ordnungswidrigkeitengesetzes“ nunmehr nirgendwo mehr definiert, weder im sogenannten „Ordnungswidrigkeitengesetz“ selbst, noch anderenorts.
Daß das sogenannte „Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland“ keine Definition eines territorialen Geltungsbereiches enthält, wurde bereits umfassend dargelegt.
Dies bedeutet, daß auch nach den Regeln der „BRD“ die Verhängung von Bußgeldern oder ähnlichem aufgrund von „Ordnungswidrigkeiten“ ohne jede Rechtsgrundlage ist.
Aber auch die Gültigkeit des “Gerichtsverfassungsgesetz“ der „Zivilprozessordnung“, der „Strafprozeßordnung“ etc. ist mit den Bereinigungsgesetzen beendet worden.
Am Besten, Sie recherchieren selbst, dann werden Sie auch feststellen, daß es für die Erhebung von jedweden „Steuern“ im „BRD“-System keinerlei Rechtsgrundlage gibt!
Mit den Bereinigungsgesetzen haben die Besatzungsmächte zudem das
Besatzungsrecht bereinigt und dessen Rechtsgültigkeit bekräftigt, weshalb die Tätigkeit von Notaren und Richtern einer besonderen Genehmigung durch den SHAEF- Gesetzgeber (USA) bedürfen, ansonsten wirken sie illegal. Damit dürfte auch jedem klar sein, daß man im Besatzungsgebiet keinerlei Eigentumsrechte wie beispielsweise an einer immobilie erwerben kann, da derzeit kein Notar im Besatzungsgebiet berechtigt ist, als solcher tätig zu werden.