Haus und Grund / Betrug

Dez 2, 2021 Wusten Sie das ?

Der Häuslebauer möchte einen Immobilienkredit von seiner Bank. Also bestellt er mittels Kreditantrag Geld von der Bundesbank. Das ist sein gutes Recht, denn er muß dazu teilweise seine Kollateralansprüche hinterlegen. Das ist fair, denn er erhält ja auch die Möglichkeit, einen Wert zu schaffen und kann sich über seinen Kollateral-Einsatz erhöhte Lebensqualität ermöglichen.

Da der Häuslebauer ein braver Bürger ist, trägt er das Haus in der Immobilien-Inventarliste von GERMANY (Registrierung im Grundbuchamt) ein und das neu gebaute Haus wird damit kollateralisiert. Damit sind die Schulden des Häuslebauers bei der Gemeinschaft beglichen. Es wurde also anstelle von Liquidität ersten Grades, Liquidität zweiten Grades eingebucht. Das Konto ist ausgeglichen und das Einzige was fehlt, ist eine Aufwandsentschädigung für die Bank, denn die hat die Dienstleistung der Geldbereitstellung und Kontenverwaltung erbracht. Also die üblichen 3% erscheinen bei diesen Summen durchaus angebracht. Das hört sich fair an, denn die Bank erbringt ja auch eine Dienstleistung. Dann geht aber der Betrug los: Die Bank behauptet nun, da der Kredit genehmigt ist, muß noch ein Vertrag mit der Bank her. Und zusätzlich, denn die Bank muß sich ja angeblich absichern gegen die bösen sog. Kreditnehmer (= Person? haftender Herausgeber der Person? Firma, die sich Staat nennt? Eingriffskondiktion). Deshalb muß der Häuslebauer zusätzlich eine dingliche Unterwerfungsurkunde unterzeichnen (Grundschuldbestellungsurkunde … denn der Häuslebauer bestellt etwas „freiwillig“). Ihre werten Leser mögen sich jetzt bitte hinsetzen: Die dingliche Unterwerfungsurkunde (Obligation) landet sofort im Wertpapierhandel … i.d.R. zum 100fachen Wert. Und da diese mindestens dreimal beglaubigt kopiert wird …Und eine beglaubigte Kopie hat den gleichen Wert (da durch den Notar versichert) wie das Original. Was denken Sie wohl, warum Sie niemals ein Original eines Gerichtsurteils (=Obligation) erhalten. Der Kreditvertrag (= Obligation) landet ebenfalls sofort im Wertpapierhandel … i.d.R. zum 100fachen Wert, denn am Kreditvertrag ist über die AGB immer ein Pfandrecht auf alle beweglichen und unbeweglichen Sachen gekoppelt. Das Pfändungsrecht hat einen Wert, denn es ist eine Leistungszusage (Obligation). Zusätzlich unterzeichnet man i.d.R. in einem schönen schwarzen Kästchen. Für dieses gilt die im Black’s Dictionary festgehaltene Four-Corner-Rule. Die besagt, daß alles was in einem schwarzen Kasten steht, mit dem was rundherum steht, nichts zu tun hat. Das bedeutet nichts weiter wie … Sie geben Ihrer Bank eine Blankounterschrift. Diese Unterschrift darf die Bank nach internationalem Recht mindestens neun Mal kopieren. Sitzen Sie noch oder sind Sie schon vom Stuhl gefallen? Rechnen wir mal mit einem Immobilienkredit in Höhe von 200.000 € nach: – Die eigentliche Liquidität kommt von der Deutschen Bundesbank und sollte auch in irgendeiner Form dort hin wieder zurück, um die Gemeinschaft zu entlasten und die Menge an Liquidität auf dem Markt zu begrenzen (> Inflationsgefahr) – Die dingliche Unterwerfungsurkunde bringt im Endverkauf mindestens 20 Millionen € – Der Kreditvertrag bringt im Endverkauf mindestens 20 Millionen € – Die Kopien der Blankounterschrift bringen hingegen nochmals mind. 180 Millionen €. Aber Banken gehen doch pleite, wenn Sie kein Geld mehr haben, oder? Eine Bank geht nur dann Pleite, wenn man ihr die Werthaltigkeit der Sicherheiten (Assets/Obligationen) nicht mehr glaubt > die inszenierte Lehmann Pleite! Haben Sie mitgerechnet? Ja es sind weit über 200 Millionen €, die aus einem einzigen Geschäftsvorgang geschöpft werden. Sie glauben das nicht? Das habe ich am Anfang auch nicht glauben können. Bis ich mich mit einem Mann aus dem Bankengeschäft unterhalten habe, der seinen eigenen Kredit geprüft hat.

4 thoughts on “Haus und Grund / Betrug”
  1. Hallo, wenn das so ist, könnte ich meine s.g. Bankschulden mit ein Schuldschein begleichen und alles wäre erledigt. Selbstverständlich mit Kontoauflösung und Herausgabe des Titels. Das gleiche gilt für alle Schulden die vom Kollateral in Abzug gebracht werden und auch für das Finanzamt, denn nach AO 224 müssen die den Schuldschein annehmen. Ich hoffe ich liege richtig.

  2. Normalerweise sind alle Anwälte, Richter, Staatsanwä#lte und Notare ohne Legitimation – also privat – unterwegs. Dann sind doch nach meinem Dafürhaltlen alle geschlossenen Grundstücksverträge nichtig, liege ich da nicht richtig ??

    1. Nicht nur das! Es sind – weil es keine Beamten gibt in D – auch z. B. alle Eheschließungen ungültig, wenn man es genau nimmt. Denn der Standesbeamte ist kein Beamter 😉 . Wenn sich aber beide Eheleute einig sind und es keinen Widerspruch gibt, gilt die Ehe trotzdem. Verstehe, wer will. Wenn es aber keine gültigen Eheschließungen gibt, gibt es logischerweise auch keine Ehescheidungen. Auch alle Erbverträge, notariellen Testamente, Grundstückskaufverträge u. a. sind ungültig. Das das Amtsgericht (Grundbuchamt, Nachlassgericht) auch nur eine Firma ist, dürften sich jegliche Formalitäten auch dort erledigt haben. Es sind sowieso nur Listen und Aufbewahrungsorte.

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