Eidesstattlichen Versicherung

Nov 18, 2021 Vollstreckungsrecht

Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung in der Zwangsvollstreckung weggefallen!

Die Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung in der Zwangsvollstreckung ist weggefallen da §§ 899 bis 915 h ZPO weggefallen sind!

Die Aufforderung zur Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung in der Zwangsvollstreckung ist mit Wirkung zum 01. Januar 2013 weggefallen, da die §§ 899 bis 915 h ZPO weggefallen sind, in denen die u.a. die Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung in der Zwangsvollstreckung geregelt gewesen sind.
Dennoch fordern auch noch dieses Jahr die Gerichtsvollzieher wegen ihrer Nichtkenntnis und der Nichtkenntnis der Rechtsanwälte oder der entsprechende vermeintlichen Gläubiger selbst immer noch die vermeintlichen Schuldner auf, die Eidesstattliche Versicherung (Vermögensauskunft) abzugeben.

Wie wir nun schon länger wissen, sind Gerichtsvollzieher seit dem 01. August 2012 keine Beamten mehr (Wegfall § 1 GVO), dürfen deshalb auch keine hoheitliche Maßnahmen in Form von gerichtlichen Vollstreckungsmaßnahmen mehr treffen, durften dies jedenfalls schon seit dem 01. August 2012 nicht mehr bezogen auf die bis zum 31. Dezember 2012 geltenden Vorschriften nach §§ 899 bis 915 h ZPO und der hier geregelten “Eidesstattlichen Versicherung”.

Sie dürfen es nun auch mangels der weiteren Existenz der “Eidesstattlichen Versicherung” und den weggefallenen §§ 899 bis 915 h ZPO nicht mehr. Die Eidesstattliche Versicherung ist im Vollstreckungsrecht nicht mehr existent.

Alle Maßnahmen von Gerichtsvollziehern, die eine Eidesstattliche Versicherung betreffen, sind spätestens seit dem 1. Januar 2013 unzulässig und stellen zudem eine gesetzwidrige und willkürliche Maßnahme dar, die vorsätzlichen strafrechtlich relevanten Charakter innehat. Vorsätzlich deshalb, da dieser Personenkreis sein Nichtwissen um seinen Status und seine Vorgehensweise billigend in Kauf genommen hat.

Lassen Sie sich deshalb von den Privatpersonen bzw. Unternehmern Namens Gerichtsvollziehern nichts gefallen. Sorgen Sie für Zeugen und klären Sie diesen Personenkreis auf. Bleiben Sie dabei ruhig und höflich, denn die meisten von diesem Personenkreis wissen es wirklich noch nicht. Ist der Personenkreis weiter hartnäckig, rufen Sie die Polizei hinzu.

3 thoughts on “Eidesstattlichen Versicherung”
    1. Ich wurde mit Haftbefehl dazu gezwungen eine Eidestattlicheversicherung ab zu geben und möchte mich jetzt dagegen zur Whr setzen.MFG Uwe a.d.F. Tietgen—aber welchem Anwalt kann ich bei uns trauen!!!?????? D-25524 Itzehoe Kr. Steinburg oder Umbebung. MFG Uwe a.d.F.Tietgen

      1. [ Das ist sehr einfach, das war eine klassische strafbewährte Anstiftung zu einer Straftat der Nutzung vom Name = Firma des Kaufmanns gemäß HGB §17 Abs. 1, für den du offenkundig keinerlei Prokura hast, da dieser Name dem Recht des Staates als Dorfmatratze unterliegt dem diese Person angehört. Der Eigentümer kann mit dieser Person, Sache, Gegenstand verfahren wie er will. Der Emitentierende Innhaber und faktische Geschäftsführer vom Name, ist und bleibt die BRD. Jeder der Rat benötigt kann mich gerne 7 Tage die Woche von 8 bis 20 Uhr kostenlos kontaktieren, binunterbezahlt@web.de , 017641584813 , 0621677851 auch Telegram und Whats App. Habe eine Möglichkeit alle Forderungen der Verwaltung wirksam zu Torpedieren. Gestern mein Handy liegen Lassen ist jetzt verloren, bin dahervorraussichtlich erst ab dem 23.1.2023 mit einer eben neu bestellten Ersatzkarte unter dieser Telefonnummer wieder auf dem Handy erreichbar. Telegramm kontaktmöglichkeit ist gegeben, habe ich zum Glück noch auf dem PC. Lg Der atmende Mann Christian von Ludwigshafen Aus der Familie R e i m a n n ].

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