Berlin

Berlin ist bis zum heutigen Tage kein Land der Bundesrepublik Deutschland. Die Alliierten haben die Absätze 2 und 3 des Artikels 1 der Berliner Verfassung vom 01. September 1950 im Bestätigungsschreiben der Alliierten Kommandantur
„zur Verfassung von Berlin, BK/O (50) 75 vom 29, August 1950 (VOBI. 1S. 440), zurückgestellt.

Absatz 2 besagt:

Berlin ist kein Land der Bundesrepublik Deutschland. Absatz 3 besagt: Grundgesetz und Gesetze der Bundesrepublik Deutschland sind für Berlin bindend. Im „Übereinkommen zur Regelung bestimmter Fragen in Bezug auf Berlin“ vom 25.091990 (BGBl. 1990° Teil I1S. 1274) wird diese Tatsache des Nichtgeltens des Grundgesetzes für Berlin nochmals bestätigt.

Hier besagt: der Artikel4:

„Alle Urteile und Entscheidungen, die durch die Alliierten Behörden oder durch ein von denselben eingesetzten Gerichts oder gerichtlichen Gremiums vor Unwirksamwerden der Rechte und Verantwortlichkeiten der Vier Mächte in oder in Bezug auf Berlin erlassen worden sind, bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht rechtskräftig und rechtswirksam und werden von den deutschen Gerichten und Behörden wie Urteile und Entscheidungen deutscher Gerichte und Behörden behandelt. Damit sind Bürger von Berlin (Ost und West) keine Bürger der BRD.