Konsequenzen des Fehlens einer Friedensregelung

Nov 11, 2021 BRD System
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Konsequenzen des Fehlens einer Friedensregelung

Aufgrund des Fehlens einer Friedensregelung mit dem Deutschen Reich gilt im hiesigen Besatzungsgebiet als höchste Rechtsnorm das spezielle Völkerrecht für den Sonderfall des Krieges, das Kriegsvölkerrecht. Dieses besteht aus der Haager Landkriegsordnung und den Genfer Konventionen.

Diese Rechtsnormen sind dem Grundgesetz übergeordnet, sie sind höherrangiges Recht. Gleichzeitig ist damit geregelt, daß das Besatzungsrecht, welches vor Gründung der „BRD“ in Kraft gesetzt wurde, dem „BRD“-Recht gegenüber höherrangig ist.

Dies wird im Artikel 139 des Grundgesetzes zusätzlich gewährleistet:

„Die zur „Befreiung des deutschen Volkes vom Nationalsozialismus und Militarismus“ erlassenen Rechtsvorschriften werden von den Bestimmungen dieses Grundgesetzes nicht berührt.“

Zur Erklärung.
Dabei wird von „BRD“-Propagandafunktionären gerne behauptet, es handele sich bei den im Art. 139 GG gemeinten höherrangigen Rechtsvorschriften nur um „ganz spezielle, einige wenige Entnazifizierungsregeln was ja auch schon das Fehlen der Souveränität der „BRD“ aufzeigen würde. Dies ist jedoch völliger Unsinn. Die Alliierten haben offiziell immer geäußert und bekräftigt, daß sie den zweiten Weltkrieg ausschließlich geführt haben, um die Deutschen vom Nationalsozialismus zu befreien. Damit ist das gesamte Besatzungsrecht Entnazifizierungs recht. Als solches ist das gesamte Besatzungsrecht, welches vor Gründung der „BRD“ erlassen wurde, gem. Art. 139 GG dem Grundgesetz und dem gesamten „BRD“-Recht gegenüber höherrangig.

Auf der ganzen Welt gilt:

Höherrangiges Recht bricht niederrangiges Recht!

Im Folgenden sind die Rechtsebenen im Besatzungskonstrukt „BRD“ dargestellt: Es sind dies:

  • Kanonisches Recht
  • Adelsrecht
  • Allgemeines Völkerrecht / Kriegsvölkerrecht
  • Kriegsrecht l Siegerrecht des Zweiten Weltkrieges
  • Staatliches Recht der Gemeinden, Bundesstaaten und des Staatenbundes Deutsches Reich
  • Besatzungsrecht von vor 1949
  • „Grundgesetz“ und „BRD“Recht
  • Nichtstaatliches Recht wie AGBs, Satzungen, etc.

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