Konkludentes Handeln

In welchen Fällen kann ein Vertrag zu Stande kommen, ohne dass eine Unterschrift geleistet wurde oder konkrete Rahmenbedingungen schriftlich festgehalten wurden? Im deutschen Recht gibt es den konkludenten Vertragsschluss. Es gibt ganz typische Fälle, in denen täglich konkludentes Handels zu einem Vertragsschluss führt, aber auch Einzelfälle, die augenscheinlich nicht sofort den Eindruck erwecken, dass ein wirksamer Vertrag zustande gekommen ist.

Ein konkludentes Handeln liegt im Rechtsverkehr vor, wenn jemand seinen Willen stillschweigend zum Ausdruck bringt und der redliche Empfänger hieraus auf einen Rechtsbindungswillen schließen darf, so dass ein Vertrag auch ohne ausdrückliche Willenserklärung zustande kommen kann. (Annahme von Gelben Brief).

So wird „konkludentes Handels“ definiert. Im Prinzip stellt konkludentes Handeln die dritte Form seinen Willen rechtlich zum Ausdruck zu bringen dar: Mündlich, schriftlich und durch schlüssiges (konkludentes) Verhalten kann dieser Wille rechtliche Bestandskraft haben.

Voraussetzungen für konkludentes Handeln.

Abgeleitet werden die Voraussetzungen aus § 116 BGB. Danach ist von Konkludenz auszugehen, wenn der Erklärende nicht schriftlich oder mit Worten, sondern mit seinem Verhalten sein gewolltes Tun zum Ausdruck bringt. Diese Handlungen ermöglichen dann dem Empfänger einen mittelbaren Schluss auf den Rechtsfolgewillen des Erklärenden. Darüber hinaus muss das Verhalten „schlüssig“ sein: Der Erklärende muss seinen Rechtsbindungswillen so schlüssig zum Ausdruck bringen, dass es zuverlässig auf einen bestimmten Rechtsfolgewillen schließen lässt.

Dabei ist nicht zu verachten, dass sich ein schlüssiges Verhalten meistens aus dem Verhalten und den Umständen ergibt.

Typische Fälle für konkludentes Verhalten

Zum Beispiel wird beim Nutzen öffentlicher Verkehrsmittel durch Einsteigen in die Bahn konkludent ein Beförderungsvertrag mit dem Beförderungsunternehmen entstehen, welcher rechtlich wirksam ist.

Selbst wenn die Person vor dem Einsteigen zum Ausdruck bringt, diesen Vertrag nicht schließen zu wollen, stellt sich dies als widersprüchliches Verhalten dar, das nach § 242 BGB als treu widrig einzustufen ist.

Sie erhalten einen Gelben  Brief von einer Firma BRD Ordnungsamt, sobald Sie den Brief öffnen gehen Sie Konkludent einen Vertrag ein. Sind Sie damit nicht einverstanden, Senden Sie Ihre AGB s. Der sogenannte Konkludentenvertrag.

Gemeinden, speziell Bürgermeister und Stadtkassen, wollen gerne GEZ etc pfänden. Da ich deren hoheitliche und staatliche Legitimation anzweifle, schicke ich umgehend einen Schadensersatzvertrag zu, der kongludent in Kraft tritt, wenn durch Willkür mein Hab und Gut in Gefahr ist. Ich gebe den Behörden natürlich die Gelegenheit, die hoheitlichen Legitimationen beizubringen. Bislang ist das nicht erfolgt.

Einfach die DUNS Nummer der Firma (z.B. Gemeinde xxx) heraussuchen und die persönlichen Daten ergänzen.