Der gegenwärtige rechtliche Status von Berlin

Die westlichen Alliierten haben immer deutlich gemacht, daß Berlin kein Bestandteil der BRD ist und von ihr nicht regiert werden darf, sondern einen Sonderstatus behält.
Rechtliche Grundlagen hierfür sind:

das Londoner Protokoll über die Besatzungszonen in Deutschland und die Verwaltung von Groß-Berlin vom 12.09.1944

das Londoner Abkommen über Kontrolleinrichtungen in Deutschland vom 14.11.1944, Artikel 3

das „Genehmigungsschreiben“ zum „Grundgesetz“ vom 12.05.1949, Punkt 3,

das Genehmigungsschreiben für die Verfassung von Berlin vom 29.08.1950, Punkt 2b

das Schreiben der Alliierten Kommandantur Berlin an den Regierenden Bürgermeister von Berlin vom 08.10.1951, Punkt 1(a) und (e) sowie Punkt 2

das Viermächte-Abkommen über Berlin am 03.09.1971, Art. II B

die Bekanntmachung des Schreibens der Drei Mächte vom 08.06.1990

das Fehlen Berlins als Beitrittsland im „Einigungsvertrag“ von 1990.

Fazit:

Bis heute gibt es kein Dokument, welches belegt, daß Berlin Bestandteil der „BRD“ oder deren Hauptstadt ist.

Für die in Berlin lebenden Menschen bedeutet dies, daß die Ausübung von Hoheitsgewalt durch Stellen der BRD auch unter diesem Aspekt in Berlin ohne jede Legitimation ist!