Grundgesetz

Die Wiedervereinigung: Abschied vom Grundgesetz?

Gesetze: Art. 23 wurde gelöscht

Dieses Grundgesetz ist ein Gesetz zur Wiederherstellung der rechtsstaatlichen Ordnung in einem militärisch besetzten Gebiet.


1954 hat der BGH geurteilt, dass Gesetze Ohne Geltungsbereich nicht angewendet werden dürfen. Am 17 Juli 1990, wurde von James Baker, Außenminister der USA, der Geltungsbereich Art. 23 , des Grundgesetzes FÜR die Bundesrepublik Deutschland gelöscht später wurde dieser Art. 23 komplett auf die Bedürfnisse der EU umgeschrieben, wobei die Bundesländer in der Präambel (Vorwort) landeten. Das VORWORT eines Gesetzes weist keine Rechtliche Bindung an das Gesetz selbst auf.Art. 79 ist in dem Vorgang wohl komplett oder ehr bewußt wohl übersehen worden.Zudem werden die Abgeordneten doch nach den Bundesländern im Art. 23 gewählt .

Nur stehen dort keine BUNDESLÄNDER ( Verwaltungseinheiten der Alliierten) mehrWie auch durch die Bundesbereinigungsgesetzen fast allen Gesetzen der Geltungsbereich gelöscht wurde. Nur beim OWiG wird ein Geltungsbereich angezeigt, und zwar auf Schiffen und Flugzeugen wenn die Flagge der BRD angebracht ist.

Steuern werden im Schenkungsrecht behandelt etc. wobei alle Behörden bis hin zu den Gemeinden als Unternehmen in den USA gelistet sind.Irgendwas ist hier doch extrem FAUL, zumal man sich mit Gretel Thunfisch auch noch eine an Land gezogen hat deren ELTERN mit CO2 Zertikfikaten Geld machen !!!Klimawandel Mensch gemacht , wohl auch nur von Deutschen Völkern , weil andere Länder drauf sch….n !!!

Es heißt, das Grundgesetz wäre aus dem freien Willen des deutschen Volkes hervorgegangen.
Art. 120 – Der Bund trägt die Aufwendungen für Besatzungskosten……
Art. 133 – Der Bund tritt in die Rechte und Pflichten der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes ein.
Art. 139 – Die zur „Befreiung des deutschen Volkes vom Nationalsozialismus und Militarismus“ erlassenen Rechtsvorschriften werden von den Bestimmungen dieses Grundgesetzes nicht berührt.

Hätten sich die Deutschen in freier Selbstbestimmung, solch ein Grundgesetz gegeben?

Ausfertigungsdatum, sieh hin!
BGB Ausfertigungsdatum: 18.08.1896
StGB Ausfertigungsdatum: 15.05.1871
StPO Ausfertigungsdatum: 1.2.1877
ZPO Ausfertigungsdatum: 30.01.1877
GVG Ausfertigungsdatum: 27.01.1877
StAG Ausfertigungsdatum: 22.07.1913 (RuStaG)
HGB Ausfertigungsdatum: 10.05.1897

Wenn man sich die Ausfertigungsdaten anschaut, von einem angeblichen souveränen Staat, der noch nicht einmal eigenen Gesetze hat, ist er dann ein Staat und Souverän? Wer ist der wahre Gesetzgeber?

EGBGB Artikel 5
Wird auf das Recht des Staates verwiesen, dem eine Person angehört, und gehört sie mehreren Staaten an, so ist das Recht desjenigen dieser Staaten anzuwenden, mit dem die Person am engsten verbunden ist, insbesondere durch ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder durch den Verlauf ihres Lebens. Ist die Person auch Deutscher, so geht diese Rechtsstellung vor.

So so, die Rechtsstellung als Deutscher geht vor?

EGBGB Artikel 50
Die Vorschriften der Reichsgesetze bleiben in Kraft. Sie treten jedoch insoweit außer Kraft, als sich aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch oder aus diesem Gesetz die Aufhebung ergibt.

Aha, die Reichsgesetze bleiben in Kraft?

Was braucht man noch, um den Zustand in diesem Land, wo wir uns befinden, zu erkennen?

EGBGB Artikel 10
Der Name einer Person unterliegt dem Recht des Staates, dem die Person angehört.

HGB §17
Die Firma eines Kaufmanns ist der Name, unter dem er seine Geschäfte betreibt und die Unterschrift abgibt.

Der Personalausweis und der Reisepass sind kein Nachweis für die deutsche Staatsangehörigkeit, sie begründen nur eine Vermutung.

Ist doch interessant, nicht wahr? Was benötigt man noch alles, um ins handeln zu kommen? Was muss noch alles passieren, das der „deutsch“ endlich seine Augen aufmacht und seinen Kopf benutzt?

Doch auch wenn das Grundgesetz noch gültig sein sollte, so sind doch die wichtigsten Grundrechte durch die Regierung alle drastisch einschränkbar.

Artikel 2
Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit

(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.

Ein solches „Eingreifen“ macht diesen Artikel völlig überflüssig. Dies ist die wohl Schlimmste aller Einschränkungen, denn auf ihr basiert u.a. das Töten ungeborenen Lebens, das einige Grüne und Leute von der SPD ja mittlerweile bis zum Tag der Geburt hinausziehen wollen. Es betrifft aber auch unsere Freiheit im Sinne des Artikel 11 sowie die körperliche Unversehrtheit in Bezug auf Impfzwänge oder ähnliches. Die Möglichkeit der Aufhebung des Artikel 2 durch den 2. Absatz macht alle Maßnahmen der Regierung gegen das Volk legal! 
Sogar eine Wiedereinführung der Todesstrafe wäre damit grundsätzlich legitimiert, gäbe es da nicht noch den Artikel 102, der diese explizit für abgeschafft erklärt. Aber auch das kann man umgehen oder das Grundgesetzt schnell ändern, denn ändern tun es ja nicht die rechtlosen Bürger, sondern die Regierung. Und das ist seit der Gründung der BRD schon über 60 Mal passiert! 

Artikel 5
Meinungsfreiheit

(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze ,

Hier wird sogar gänzlich auf jede einschränkende Regel für das Gesetz verzichtet. Die herrschende Regierung kann bei Bedarf die Meinungsfreiheit im Grunde ohne Grund und ohne Scham aufheben. Das findet ja bereits im Internet überall statt. Damit es nicht so viel Ärger gibt, nennt man alles unerwünschte „Hate-Speach“ oder „Fake-News“. Und viele machen freiwillig bei der neuen großen Zensur mit. Wenn bestimmte Begriffe nicht mehr gesagt werden dürfen, will man nicht als Nazi oder sonst etwas beschimpft werden und gleichzeitig fördert es das allseits beliebte Denunziantentum!
Man sieht hier die klare vorplanende Handschrift amerikanischer Geheimdienste, die gewiss daran teilhatten, als das Grundgesetz im besiegten Deutschland geschrieben wurde. 

Artikel 8
Versammlungsrecht

(2) Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.

Ergo gibt es auch dieses Recht faktisch gar nicht, wenn die Regierung in ihrer Weisheit daran etwas auszusetzen hat und es ihr nicht gefällt. Ein schon lange bestehendes Gesetz fordert zudem die Anmeldung von Versammlungen oder Demonstrationen, was das Grundgesetz klar einschränkt, denn das sagt in Abs. 1 etwas ganz anderes:
Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.“ 

Corona hat es nun deutlich genug gemacht, wie Seuchenschutzgesetze zum „Wohle“ des Volkes erlassen und für politische Zwecke missbraucht werden, um den Gehorsam der Bürger schon einmal vorzutesten – vielleicht für eine kommende Impfpflicht? Oder kommt da noch mehr…? 

Artikel 10
Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis

(2) Beschränkungen dürfen nur auf Grund eines Gesetzes angeordnet werden

Auch hier wird erneut auf jede einschränkende Regel für das Gesetz verzichtet. Es kann ohne Grund und ohne Scham in das Postgeheimnis eingegriffen werden, was wir im Internet ja auch schon zunehmend erkennen. Man erkennt auch hier wieder die klare Handschrift amerikanischer Geheimdienste, die ja sogar die Kanzlerin selbst abhören und die ganz gewiss daran teilhatten, als das Grundgesetz im besiegten Deutschland geschrieben wurde, damit sie die Kontrolle nicht verlieren. 

Art. 146 des Grundgesetzes bestimmte in seiner ursprünglichen Form, die Verfassung verliere ihre Geltung, wenn sich das gesamte deutsche Volk in freier Selbstbestimmung eine neue Verfassung gebe. Hatte sich deshalb das Grundgesetz mit der Wiedervereinigung 1990 erledigt?

Artikel 11
Freizügigkeit im ganzen Bundesgebiet

(2) Dieses Recht darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes und nur für die Fälle eingeschränkt werden, in denen eine ausreichende Lebensgrundlage nicht vorhanden ist und der Allgemeinheit daraus besondere Lasten entstehen würden […]

Die Lasten, die einer verursachen kann, sind schnell gefunden. So mancher wurde schon entmündigt und dann zum Wohle aller weggesperrt, weil er politisch nicht konform ging.