Staatsangehörigkeit

Nov 14, 2021 Deutsches Reich

Diejenigen, die nicht wissen, welche Staatsangehörigkeit es hier gibt, empfehle ich ein wenig Grundlagenforschung zu betreiben.

Hier erkläre wir erstmal in Kurzform die Staatsangehörigkeitsformen:


Reichs- und Staatsangehörigkeitgesetz von 1913 – Deutscher (Nationalität) – Preußische Staatsangehörigkeit, Bayrische Staatsangehörigkeit, Sächsische Staatsangehörigkeit usw.

Das Original, das im Reichsgesetzblatt veröffentlicht wurde:

RUSTAG 1913

Reichs- und Staatsangehörigkeitgesetz von 1934 – Deutsche Staatsangehörigkeit (NS-Staatsangehörigkeit):

NAZI Staatsangehörigkeit

Dann gibt es noch die Bezeichnung „Deutsch“ als Staatsangehörigkeit, das sich auf die Deutsche Staatsangehörigkeit bezieht und mit den ersten Pässen zu Addis Zeiten auftrat, obwohl das Wort selbst in den Gesetzen nicht auftaucht!
Es wird von einigen gesagt, dass die Staatsangehörigkeit „Deutsch“ in den Personalausweisen und in BRD-Reisepässen falsch sei – Irrtum, es ist dort schon richtig angegeben, weil darin Name steht, da man als Juristische Person eine Sache ist.

Nur Sachen können „DEUTSCH“ sein und haben im Grunde genommen keine Staatsangehörigkeit/Menschenrechte/Rechte!

Man beachte auch das Staatenlosenübereinkommen (SEITE WURDE SCHNELL GELÖSCHT) – Artikel 27, das an Staatenlose „Personalausweise“ ausgegeben werden.

One thought on “Staatsangehörigkeit”
  1. Guten Tag, mein Personalausweis ist seit 3/22 abgelaufen: Die Verbandgemeinde nötigt mich, nach §1 Abs. 1 PAuswG, in dem Deutsche verpflichtet sind, einen gültigen Ausweis zu besitzen, insofern sie nicht im Besitz eines gültigen Passes (PassG) sind. Durch Aufnahme meiner Mutter (Ummeldung) sah ich mich gezwungen, einen neuen Ausweis erstellen zu lassen, weigerte mich jedoch, einen Fingerabdruck abzugeben; daraufhin wurde mir der Ausweis verwehrt: Eine Strafe von 3000,- €wurde bereits angedroht. (gem.§32 Abs.1 Nr.1 PAuswG i.V. m. §55 Gesetz über Ordnungswidrigkeiten).
    Ich habe, entsprechend §27-Pflichten des Ausweisinhabers, angezeigt, daß es eine Falscheintragung
    im Ausweis gibt (Name anstatt Familienname; Großschreibung und auf das Black es Law Dictionary, S. 264 verwiesen). Außerdem habe ich der Verwaltungsgemeinschaft Wethautal, mitgeteilt, daß die Staatsangehörigkeit Deutsch aufgehoben wurde (Quelle:BGBl. Jahrgang 1999, Teil 1, Nr.38, ausgegeben zu Bonn am 23.07.1999, Seite 1623 – Artikel 4- Außerkarfttreten bisherigen Rechts mit Angaben der entsprechenden Verordnungen).
    In einem neuerlichen Schreiben dieser Firma wird nicht auf mein Antwortschreiben hinsichtlich Unrechtmäßigkeit eingegangen, sondern darauf verwiesen, daß die Freiwilligkeit einer Speicherung der Fingerabdrücke entfallen ist durch das `Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen`mit Wirkung zum 02.08.2021 (vgl. BGBl.I2021, S.530).
    Wäre es möglich, mir einen Hinweis zu geben, wie ich mich wehren kann.
    Mit freundlichen Grüßen
    Susanne Tiedge

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