Der sogenannte Einigungsvertrag.

Okt 30, 2021 Staatsrecht

Durch den sogenannten Einigungsvertrag sollten die inneren Aspekte der Vereinheitlichung der Verhältnisse im Besatzungsgebiet geregelt werden.
Hierbei handelt es sich um Recht auf der Ebene der beiden Kolonialverwaltungen DDR und BRD.

Dieses Recht sollte man nicht überbewerten, da es sich hierbei nicht um staatliches Recht handelt. Einige Kuriositäten dürfen aber durchaus unter die Lupe genommen werden.
Interessant ist unter anderem, daß der Grundgesetz Artikel 23 alte Fassung, nach dem der Beitritt der neuen Länder erfolgt sein soll, aufgehoben wurde.
Artikel 23 Grundgesetz alte Fassung (1990 durch die Alliierten aufgehoben:

Zitat
Dieses Grundgesetz gilt zunächst im Gebiete der Länder Baden, Bayern, Bremen, Groß-Berlin, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern.
In anderen Teilen Deutschlands ist es nach deren Beitritt in Kraft zu setzen.
Die Aufhebung des Art. 23 wurde im Bundesgesetzblatt am 28.09.1990 verkündet. In Artikel 10 heißt es:
Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft. B G B l. II Seite 885, 890, v. 28.09.1990.
Folglich war der gesamte Grundgesetz Artikel 23 alte Fassung ab dem 29.09.1990 nicht mehr existent!

Ein weiterer interessanter Aspekt ist, daß die sogenannten neuen Länder, die dem BRD Konstrukt beigetreten sein sollen, erst zum 14.10.1990 gebildet wurden:
Dabei stellt sich abschließend die Frage, wie können die neuen Länder nach dem Grundgesetz Artikel 23 alte Fassung am 03.10.1990 beitreten, obwohl dieser Artikel zu jenem Zeitpunkt längst nicht mehr existierte?

Wie können die neuen Länder, bereits am 03.10.1990 zu etwas beitreten, obgleich sie erst am 14.10.1990 gebildet wurden?
Juristen kennen den Begriff der Unmöglichkeit. So sind Vereinbarungen oder Verträge nichtig, die Bestandteile oder Voraussetzungen enthalten, die unmöglich sind. Und so ist der sogenannte Einigungsvertrag aufgrund dieses Pfuschs als rechtsungültig beziehungsweise nichtig anzusehen, da er gleich mehrere Unmöglichkeiten enthält!
An den Vorgängen um den Einigungsvertrag kann man sehr gut erkennen, daß die Juristen des BRD Systems alles ihnen Mögliche getan haben, damit auch jedem einleuchtet, daß hier keine staatliche Einigung stattgefunden haben kann.

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