Um die Konsequenzen des Fehlens einer Friedensregelung zu verstehen, ist zunächst erforderlich, sich zu vergewissern was Krieg bedeutet. Es handelt sich hierbei um einen rechtlichen Zustand. Es ist ein rechtlicher Ausnahmezustand, ohne daß militärische oder anderweitige Kampfhandlungen ausgeführt werden müssen.
Durch den Kriegszustand gilt das Kriegsvölkerrecht in Gestalt der Haager Landkriegsordnung und den Genfer Konventionen als höchstrangiges Recht. Hierdurch werden Handlungen legitimiert, die anderenfalls illegal wären, wie das Zerstören von Sachwerten oder das Bekämpfen oder Töten anderer Staatsangehöriger.
Durch den sogenannten 2+4-Vertrag sollten die äußeren Aspekte der Vereinheitlichung der Verhältnisse im Besatzungsgebiet geregelt werden. In diesem 2+4 Vertrag haben die vier Besatzungsmächte einen neuen völkerrechtlichen Begriff eingeführt, namentlich vereintes Deutschland. In Artikel 1 Absatz (1) definieren sie diesen Begriff:
Artikel 1
(1) Das vereinte Deutschland wird die Gebiete der Bundesrepublik Deutschland, der Deutschen Demokratischen Republik und ganz Berlins umfassen. Seine Außengrenzen werden die Grenzen der Deutschen Demokratischen Republik und der Bundesrepublik Deutschland sein.
Dabei beschreiben sie eindeutig, daß es sich bei dem vereinten Deutschland um eine Gebietskörperschaft handeln soll, die das Gebiet der früheren BRD, der DDR und ganz Berlins umfaßt.
Dem Wortlaut dieses Vertrages ist eindeutig zu entnehmen, daß dieses vereinte Deutschland nicht souverän sein sollte.
Es findet sich nämlich unter anderem ein Verbot von:
Herstellung und Besitz von und Verfügungsgewalt über atomare, biologische und chemische Waffen. Vertrag über die abschließende Regelung in bezug auf Deutschland Artikel 3 Absatz 1.
Zudem wurden für dieses vereinte Deutschland Auflagen zur Obergrenze der Zahl der Truppen gemacht maximal 345.000 Mann.
Vertrag über die abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland Artikel 3 Absatz. 2.
Darüber hinaus wurden umfangreiche Auflagen bezüglich der Inhalte der Verfassung dieses vereinten Deutschland gemacht, die die Regierungen der BRD und der DDR sicherzustellen hätten.
Vertrag über die abschließende Regelung in bezug auf Deutschland Artikel 1 Abs. 4 sowie Artikel 2, B G B l. 1990 Teil Seite 1318 ff.
Man muß sich fragen: Wie können Besatzungsmächte sowie deren Angestellte in den beiden deutschen Kolonialverwaltungen BRD und DDR die Verfassung eines angeblich souveränen Staates bestimmen, wenn doch in einem legitimen souveränen Staat der oberste Souverän, der über die Verfassung entscheidet, das Staatsvolk ist, und eben nicht Angestellte der Besatzungsmächte ?
Die Sachverhalte sind dabei sehr simpel:
Der sogenannte 2+4-Vertrag wurde lediglich auf der Ebene des Besatzungsrechtes geschlossen, und nicht auf der Ebene des Siegerrechtes.
Die vier Besatzungsmächte U.S.A., Frankreich, Großbritannien und UdSSR hatten sich in diesem 2+4 Vertrag lediglich auf ein neues fremdbestimmtes Verwaltungskonstrukt namens vereintes Deutschland geeinigt.
Dieses vereinte Deutschland wäre nach den Bedingungen dieses Vertrages kein souveräner Staat gewesen, und schon gar nicht Rechtsnachfolger eines Einzelstaates des Deutschen Reiches oder des Deutschen Reiches selbst. Es hätte sich bei dem vereinten Deutschland des 2+4 Vertrages lediglich um ein neues Verwaltungskonstrukt der Besatzungsmächte gehandelt.
Das Besondere an diesem Vertrag ist nun, daß das vereinte Deutschland niemals handlungsfähig hergestellt worden ist. Sofern es hergestellt worden wäre, hätte es sich dabei um eine Gebietskörperschaft gehandelt, und zwar mit dem in diesem Vertrag definierten Territorium und den entsprechenden Außengrenzen.
Wie in den vorausgegangenen Kapiteln nachgewiesen, gibt es eine solche Gebietskörperschaft jedoch nicht.
Wäre sie existent, würde heute in unseren Ausweisen und Reisepässen stehen, daß diese von dem vereinten Deutschland ausgestellt worden seien, und nicht von einer BRD!
Nicht nur, daß das vereinte Deutschland des 2+4 Vertrages niemals handlungsfähig hergestellt wurde, es konnte dieser Vertrag auch von keiner der verhandelnden Seiten jemals rechtswirksam ratifiziert werden, wobei in diesem Vertrag genauestens festgelegt wird, wie die Ratifikation zu erfolgen hat:
Dieser Vertrag bedarf der Ratifikation. Die Ratifikation erfolgt auf deutscher Seite durch das vereinte Deutschland.
Vertrag über die abschließende Regelung in bezug auf Deutschland Artikel 8, Abs. 1,
Die Ratifikations oder Annahmeurkunden werden bei der Regierung des vereinten Deutschland hinterlegt. Vertrag über die abschließende Regelung in bezug auf Deutschland Artikel 8, Abs. 2,
Dieser Vertrag tritt am Tag der Hinterlegung der letzten Ratifikations oder Annahmeurkunde in Kraft.
Vertrag über die abschließende Regelung in bezug auf Deutschland Artikel 9, BGBl. Jahrgang 1990 Teil II Seite 1318 ff.
Da das besagte vereinte Deutschland des sogenannten 2+4-Vertrages bis heute nicht handlungsfähig existiert, hat es niemanden gegeben, der rechtmäßig irgendwelche Ratifikationsurkunden hätte entgegennehmen und hinterlegen können.
Deshalb können sich die Alliierten jederzeit darauf berufen, daß der sogenannte 2+4 Vertrag von keiner verhandelnden Seite nach den Bedingungen dieses Vertrages ratifiziert worden ist.
Sie können reklamieren, er sei nie in Kraft getreten.
BRD Propagandafunktionäre behaupten immer wieder gerne, durch den sogenannten 2+4 Vertrag habe die BRD volle Souveränität erlangt. Sie beziehen sich dabei auf den Artikel 7 Absatz 1:
Die Französische Republik, das Vereinigte Königreich die Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken und die Vereinigten Staaten beenden hiermit ihre Rechte und Verantwortlichkeiten in bezug auf Berlin und Deutschland als Ganzes.
Als Ergebnis werden die entsprechenden, damit zusammenhängenden vierseitigen Vereinbarungen, Beschlüsse und Praktiken beendet und alle entsprechenden Einrichtungen der Vier Mächte aufgelöst.
Im Absatz 2 lesen wir dann:
Das vereinte Deutschland hat demgemäß volle Souveränität über seine inneren und äußeren Angelegenheiten.
Merkwürdigerweise können die BRD Funktionäre nicht erklären, weshalb die oben genannten schwerwiegenden Souveränitätseinschränkungen wie Truppenzahlbegrenzung, Verbot von Massenvernichtungswaffen oder Gewährleistung bestimmter Verfassungsinhalte für dieses vereinte Deutschland festgelegt wurden.
Offensichtlich ist der 2+4 Vertrag lediglich eine Täuschung!
Weiterhin wird nirgends erklärt, weshalb heute noch die BRD mit einem Grundgesetz der Besatzer existiert und nicht ein deutscher Staat als Gebietskörperschaft mit legitimer Verfassung.
Das Fehlen einer Friedensregelung.
Von BRD Vertretern wird immer wieder behauptet, bei dem sogenannten 2+4 Vertrag handele es sich um einen Friedensvertrag. Dies ist jedoch nicht nur eine ziemlich dreiste Lüge, sondern dazu noch völliger Unsinn.
Ein Friedensvertrag wird zwischen Siegern und Besiegten geschlossen.
Die Siegermächte des Zweiten Weltkrieges sind:
- U.S.A. (als Hauptsiegermacht)
- Großbritannien
- UdSSR (Rechtsnachfolger Rußland).
Frankreich war niemals Siegermacht sondern nur Besatzungsmacht.
Deshalb hätte Frankreich einen Friedensvertrag niemals aushandeln und unterzeichnen können! Auch an diesem Fakt ist ersichtlich, daß der sogenannte „2+4-Vertrag“ lediglich auf der Ebene des Besatzungsrechtes und nicht auf der Ebene des Siegerrechts geschlossen wurde.
Folglich hätte es sich bei einem Friedensvertrag doch eher um einen 2+3 Vertrag handeln müssen! Allerdings könnte ein Friedensvertrag auch kein 2+3 Vertrag sein. Schließlich sind die beiden Kolonialverwaltungen BRD und DDR zu keiner Zeit rechtssubjektidentisch mit dem Deutschen Reich oder dessen Rechtsnachfolger gewesen, und haben am ersten oder zweiten Weltkrieg nicht teilgenommen.
Sie hätten somit niemals für das Deutsche Reich einen Friedensvertrag aushandeln oder unterzeichnen können. Ein Friedensvertrag kann nur zwischen den drei Siegermächten einerseits, und dem Deutschen Reich oder einem Rechtsnachfolger andererseits ausgehandelt und geschlossen werden. Ein solcher Friedensvertrag müßte deshalb ein 3+1 Vertrag sein, den es, wie jedermann weiß, bis heute nicht gibt!
Entgegen allen anderslautenden Behauptungen, sind sich die Verantwortlichen des BRD Systems durchaus bewußt, daß eine Friedensregelung bis heute nicht besteht. Sie war von den Arbeitgebern der Vertreter des BRD Systems den Besatzungsmächten auch nie gewollt:
Während der Verhandlungen zum sogenannten 2+4 Vertrag im Rahmen der Außenministerkonferenz am 17.07.1990 in Paris hat der anwesende damalige polnische Außenminister Skubiszewski protestiert.
Er hatte geltend gemacht, daß durch diesen 2+4 Vertrag keine Friedensregelung realisiert werde und demzufolge eine Grenz und Gebietsgarantie für die Republik Polen nicht gewährleistet sei
Man beachte dabei die diesbezügliche Stellungnahme der Vertreter der BRD und der DDR im Protokoll des französischen Vorsitzenden:
Die BRD unterstreicht, daß ein Friedensvertrag oder eine Friedensregelung nicht beabsichtigt sind. Die DDR stimmt der von der BRD abgegebenen Erklärung zu.
An dieser Stelle paßt ein interessantes Zitat:
Ironischerweise ist Deutschland keine souveräne Nation, ohne Friedensvertrag und mit über 70.000 US amerikanischen Besatzungstruppen noch immer auf seinem Boden. Die U.S.A. und Großbritannien könnten die Bundestagswahl annullieren unter Deutschlands tatsächlicher Verfassung, dem Londoner Abkommen vom 08.08.1945.
American Free Press vom 07.10.2002.


Ein sehr verräterisches Schriftstück!
Protokoll des französischen Vorsitzenden zu den Verhandlungen über den 2+4Vertrag am 17.07.1990. Klar zum Ausdruck kommt, daß von den Vertretern der beiden Kolonialverwaltungen Genscher BRD und Merckel DDR eine Friedensregelung niemals gewünscht beziehungsweise niemals beabsichtigt war!
Eine der größten Schweinereien des 20. Jahrhunderts ist ebenfalls in diesem Schriftstück enthalten, weshalb auch der polnische Außenminister protestiert hat:
Nämlich daß das Territorium von Polen bis heute nicht definiert ist und die Polen bis heute keine Gebiets und Grenzgarantie haben.
Und daß alles wegen des Fehlens eines Friedensvertrages!
Drittes Treffen der Außenminister der Zwei plus Vier am 17.07.1990, Protokoll des französischen Vorsitzenden Nr. 354 B, Anlage 2, Deutsche Einheit, Seite 1369-1370, 4096 Oldenbourg Verlag)
Der sogenannte 2+4 Vertrag ist ausschließlich auf der Ebene des Besatzungsrechts geschlossen worden, und nicht auf der Ebene des Siegerrechts.
Die vier Besatzungsmächte haben sich in diesem Vertrag lediglich auf die Herstellung eines neuen fremdbestimmten Verwaltungskonstruktes namens Vereintes Deutschland geeinigt.
Das im 2+4 Vertrag beschriebene Vereinte Deutschland ist jedoch nie handlungsfähig hergestellt worden. Sofern es hergestellt worden wäre, hätte es sich um eine Gebietskörperschaft mit dem darin definierten Territorium und den darin definierten Außengrenzen gehandelt.
Zudem wäre dieses Vereinte Deutschland alles andere als souverän gewesen, es hätte sich nicht um einen souveränen Staat auf deutschem Boden und nicht um einen Rechtsnachfolger des Deutschen Reichs gehandelt. Es ist deshalb völlig ausgeschlossen, den sogenannten 2+4-Vertrag als Friedensvertrag zu interpretieren.
Unabhängig davon, daß der 2+4 Vertrag kein Friedensvertrag sein kann, konnte er auch nicht rechtswirksam ratifiziert werden.
Dies ergibt sich aus der Tatsache, daß das darin beschriebene Vereinte Deutschland nicht handlungsfähig hergestellt worden ist. Die Besatzungsmächte können somit jederzeit reklamieren, daß dieser Vertrag nie in Kraft getreten sei.
Im Ergebnis der Vorgänge von 1990 besteht bis zum heutigen Tage keine Friedensregelung zwischen den Alliierten und dem Deutschen Reich. Somit ist völkerrechtlich der Kriegszustand nie beendet worden.
Die Tatsache, daß BRD Vertreter und in BRD Medien und in den Schulen gebetsmühlenartig herum posaunt, und insbesondere unseren Kindern vorgelogen wird, der 2+4 Vertrag sei ein Friedensvertrag, ist ein sehr anschauliches Beispiel dafür, wie die Menschen im BRD System gezielt manipuliert und verdummt werden.
Artikel 2
Die Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik bekräftigen ihre Erklärungen, daß von deutschem Boden nur Frieden ausgehen wird. Nach der Verfassung des vereinten Deutschland sind Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, verfassungswidrig und strafbar. Die Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik erklären, daß das vereinte Deutschland keine seiner Waffen jemals einsetzen wird, es sei denn in Übereinstimmung mit seiner Verfassung und der Charta der Vereinten Nationen.
Die aktuellen Waffenlieferungen der ehemaligen NVA an die Ukraine, stehen im Gegensatz zum Geist dieses Artikels. … keine seiner Waffen ……. ist die Einschränkung …. es sei denn in Übereinstimmung mit seiner „Verfassung“ gegeben und wodurch dann begründet.
Ein Artikel den ich schon lange gesucht habe. Vielen Dank an die Verfasser. Viele Grüße V. Schulz
Wenn das Deutsche Reich völkerrechtlich weiterhin besteht (BferGE-Urteil), kann es sich hier nur um ein neues Besatzerkonstrukt handeln. Für das Deutsche Reich zu sprechen waren die deutschen Vertreter nicht befugt. Die NBL der DDR konnten am 03.10.1990 den Ländern gemäß Art. 23 nicht mehr beitreten, weil der Art. 23 GG bereits aufgehoben war und die NBL der aufgehobenen DDR erst am 14.10.1990 gegründet worden waren.
Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches sind die Hohenzollern nur sie sind handlungsfähig. d.h.eine Friedensregelung mit den Alliierten 3+1 herzustellen somit völkerrechtlich den Kriegszustand zu beenden.
Kommentar ohne Webseite,wird nicht freigeschaltet,was muß ich tun ?
auch wenn keine Vollstreckungs-Gesetzesmacht besteht, so wird sie doch seit 1945 von unseren Regierungsfirmen ausgeübt. wenn ich mit den o.g. Gesetzestexten sowohl dem FA als auch der GEZ oder anderen Firmen antworte kommt Grundsätzlich keine Antwort auf meine Schreiben, sondern Erhöhung der Strafandrohung zurück…. Wer hat da etwas sinnvolles ( Anwalt etc.)