Corona-Verteidigung

Jan 16, 2022 Recht

(Ausgangssperre, Maskenzwang, Bußgelder UND ANDERES)

Es ist immer besser sich freundlich und liebevoll zu verhalten. Wenn die Kräfte gegenüber
sich aber menschenfeindlich verhalten, dann beachtet folgenden Leitfaden. Das gilt etwa,
wenn ihr mit der Polizei oder anderen „Behörden“ zu tun habt

Ich sage gegenüber der Polizei vor Ort:

„Korrigieren sie mich, wenn ich mich irre, aber die Polizei ist doch mittlerweile ein privates
Dienstleistungsunternehmen, das heißt, sie müssen zunächst hoheitliche Befugnisse
nachweisen.“


Quelle: Oberlandesgericht Frankfurt – Verfahren 03_01_2020 – 2 Ss-Owi 963/18

Ungeachtet der Quelle und auch wenn sie dies verneinen, müssen sie sich zuerst legitimieren,
dass sie hoheitliche Rechte mir gegenüber haben

Allerdings sieht die typische Vorgehensweise der Polizei (und aller „Behörden“) so aus:

•Sie machen euch einen Vorwurf und warten, daß ihr euch rechtfertigt.
Nein! Wir sind souverän und wir stellen die Fragen!

Das bedeutet, ich agiere so:

•Wenn im Auto: Scheibe oben lassen und „Corona“ durchsagen.
• Bevor ich meine Person identifiziere: Legitimation der Bediensteten erfragen
(Dienstausweis ist kein Amtsausweis). Begründung: Es könnten auch Straßenräuber sein.
• Ich muß meine Identität nur glaubhaft machen (also keinen Ausweis oder Ähnliches
zeigen)
• Es gibt keine Pflicht, den Personalausweis dabei zu haben.
• Personalausweis oder Pass oder andere Ausweisdokumente NIE zeigen! Das wäre eine
Einlassung in die juristische Person (Menschenrechtslos, eigentumsrechtlos, nicht
grundrechtsfähig) – dann dürfen Sie mit euch machen, was sie wollen. Und das wollen wir
nicht.

Polizei will Aussage

Ich beantworte NIEMALS Fragen der Polizei (Aussageverweigerungsrecht)! Ich tue das, weil ich
den Rechtssatz kenne: „Jedes Wort kann und wird vor Gericht gegen Sie verwendet“. Das
bedeutet, sie werden alles, was ich tue ge
gen mich verwenden – immer!

Das bedeutet, ich sage:

• „Ich beantworte keine Fragen“. (Gegebenenfalls muß ich den Satz wiederholen, wenn die
Polizei mich in ein Gespräch verwickeln will)

Polizei:

Wenn die Polizei den Satz sagt: „Haben sie mich verstanden?“

Ich sage:

„Ich habe sie gehört, aber nicht verstanden!“
Das gilt auch, wenn sie mir die Rechte vorlesen: „Ich habe sie gehört, aber nicht
verstanden!“ Grund kommt aus dem Englischen: „I do not understand!“ = Ich unterstehe
(ihren Gesetzen) nicht
.

Polizei fragt nach dem Grund (des Ausflugs)

Ich muss diese Frage nicht beantworten, siehe oben (Polizei will Aussage). Falls ich das doch
möchte, dann nur wi
e folgt.

Ich sage:

„ Es liegt ein triftiger Grund vor“. Die Polizei muß nun beweisen, daß kein triftiger Grund
vorliegt – das könn
en sie nicht.

Polizei will Aussage erzwingen oder wird unfreundlich

Das wird das bestraft nach:
• §240 StGB Nötigung
• §344 StGB Verfolgung Unschuldiger
• §343 StGB Aussageerpressung
• §132 StGB Amtsanmaßung
• §302 StGB Amtsmissbrauch

Ich sage:

• „Ich weise die Polizei darauf hin, daß sie die Staatshaftung vollständig verlieren, wenn sie weiter machen. Außerdem haften sie als Polizisten gemäß §823 und §839 BGB privat und vollumfänglich. Zusätzlich droht ein Eintrag in das MiStra-Register, sodaß zukünftige Beförderungen erstmal ausgeschlossen sind.“

Beweislast liegt bei der Polizei gemäß:
• Untersuchungsgrundsatz §24 VWVFG
• Untersuchungsgrundsatz §86 VWGO

Wenn die Polizei dies nicht kann, dann haben sie nichts gegen mich und können wieder gehen.
Falls die Polizei irgendwelche Gesetze anwenden will:

• Gesetze brauchen einen räumlichen Geltungsbereich: Ein Gesetz, welches aufgrund eines fehlenden räumlichen Geltungsbereich mangelhaft ist, trägt keine Rechtskraft! Es muss, also dort drin stehen, WO das Gesetz anzuwenden ist (Ort, Stadt, Land,…).

Ich sage:

• „Bitte nennen Sie mir den räumlichen Geltungsbereich des Gesetzes, daß sie zur Anwendung bringen möchten.“ Das werden sie nicht finden, also dürfen sie das Gesetz nicht anwenden.

Bei schriftlichem Bußgeld oder Schreiben

• Schriftform gemäß §126 BGB muß eingehalten werden
• Verweis auf §§ 125-129 BGB
• Das bedeutet insbesondere eine Namensunterschrift vom Aussteller. Eine Namensunterschrift ist leserlich, vollständig und erkennbar (keine Paraphe, kein Krickelkrackel). Das findet ihr in der BRD so gut wie nie.

• Bei E-Mail oder elektronischer Form, muß eine digitale Signatur ein gesondertes Zertifikat enthalten – dieses Zertifikat anfordern, 3 Tage Antwortzeit einräumen! Sonst ist ihre EMail ungültig.

• Ansonsten wird von unserer Seite aus gar nichts getan und das Schreiben als ungültig angesehen.

• Bei einem „Verwaltungsakt“: §44 VWVFG Schriftform:

„Ein Verwaltungsakt ist nichtig, soweit er an einem besonders schwerwiegendem Fehler leidet und dies bei verständiger Würdigung aller in Betracht kommenden Umstände offensichtlich ist.“

Infos zu Corona

Die Corona-„Schutzverordnung“ wurde nie unterschrieben und hat keine Rechtskraft und ist damit ungültig. Das heißt,
sie sind auf eure Einwilligung angewiesen, die sie mit Angst und Unwissen erzwingen. Außerdem ist es eine „Verordnung“ und kein „Gesetz“ – ein wichtiger Unterschied!

Eine gute Handlungsoption ist, zu sagen:

• „Ich tue, was sie sagen, wenn die rechtlichen Grundlagen geklärt sind!“
oder
• „Ich tue, was sie sagen, wenn Sie mir nachweisen, daß sie hoheitliche Befugnisse/Rechte haben!“

One thought on “Corona-Verteidigung”
  1. Man kann das alles anführen, wenn man es mit dem sog. Gerichtsvollzieher bzw. „Polizei“ zu tun hat. Es werden NICHT unterschriebene Urteile einfach vollstreckt. Hier gilt keine Ordnung und kein Gesetz, trotzdem werden hier jeden Tag Menschen verurteilt, mit Urteilen die nicht vom sog. Richter unterschrieben sind und eine sog. Justizangestellte als Urkundsbeamtin mit einer Paraphe unterschreibt. Ich wurde angeklagt und zu einer Geldstrafe von € 1.600,– „verurteilt“, weil ich einen Link für das Buch „Die geheime Geschichte der Jesuiten“ geteilt habe
    MfG

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert