Der Begriff „Volk“ bedeutet staatsrechtlich eine Kurzform für den Begriff Staatsvolk. Das Volk ist damit die Gesamtheit aller Staatsangehörigen.
Hiervon zu unterscheiden ist der Begriff „Bevölkerung“. Letzteres umfaßt alle Menschen, die sich in einem definierten Territorium längerfristig aufhalten, ohne Angehörige des Staates sein zu müssen, beispielsweise auch ausländische Studenten, Wanderarbeiter, ausländische Geschäftsleute etc.
Die Unterscheidung zwischen „Volk“ beziehungsweise „Staatsvolk“ einerseits und „Bevölkerung“ andererseits ist sehr bedeutsam. Schließlich sind in staatlich relevanten Fragen selbstverständlich nur Angehörige des Staatsvolks abstimmungsberechtigt.
Dies betrifft beispielsweise Wahlen, Volksbefragungen oder Volksabstimmungen. Dabei ist nicht entscheidend, wo sich diese Staatsangehörigen längerfristig aufhalten. Solange sie Angehörige des Staates sind, sind sie mitsprache- und abstimmungsberechtigt. Dies zeigt sich beispielsweise daran, daß bei Wahlen die im Ausland lebenden Staatsangehörigen in aller Regel die Möglichkeit haben in den jeweiligen Auslandsvertretungen des Staates zu wählen.
Üblicherweise wird von Vertretern des BRD Systems für die von ihnen verwalteten Menschen in Deutschland der Begriff „Bevölkerung“ verwendet, denn ein Volk beziehungsweise Staatsvolk hat die BRD schließlich nicht, und auch BRD Funktionäre wollen offenbar nicht offen lügen, wenn es sich vermeiden läßt. Ob Sie es glauben oder nicht, es gibt auf der ganzen Welt keinen einzigen Menschen, der Staatsangehöriger der „Bundesrepublik Deutschland“ wäre.
Es gibt, genauer gesagt, auf der ganzen Welt keinen einzigen“Bundesbürger“! Dies folgt zwingend aus der Tatsache, daß es keine Staatsangehörigkeit der BRD gibt. Schaut man sich die Regelungen des BRD Systems an, in denen die Bedingungen für die Zugehörigkeit zur BRD definiert sind, vermißt man Sätze wie:
„Staatsangehöriger der Bundesrepublik Deutschland ist, wer (diese oder jene Voraussetzungen erfüllt)“.
Die Zugehörigkeit zur „BRD“ wird im Artikel 116 des „Grundgesetzes“ sowie im sogenannten „Staatsangehörigkeitsgesetz“ beschrieben.
Grundgesetz Art. 116:
(1) „Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt
(vgl. Art 116 / 1 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland).
Dabei ist die sogenannte „deutsche Staatsangehörigkeit“ identisch mit der unmittelbaren Reichsangehörigkeit, wie sie in seiner Verordnung vom 05.02.1934 von Adolf Hitler illegalerweise definiert wurde:
„Auf Grund des Artikels 5 des Gesetzes über den Neuaufbau des Reichs vom 30.01.1934 (RGBI. I. Seite 75) wird folgendes verordnet:
§ 1 (1) Die Staatsangehörigkeit in den deutschen Ländern fällt fort.
(2) Es gibt nur noch eine deutsche Staatsangehörigkeit (Reichsangehörigkeit).
Der oben zitierte Satz des Art. 116 Abs. 1 des „Grundgesetzes“ lautet deshalb mit anderen Worten:
(1) „Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist, wer die unmittelbare Reichsangehörigkeit (nach nationalsozialistischer Definition) besitzt . Wie im Artikel 116 Abs. 1 des „Grundgesetzes“, so wird auch im sogenannten „Staatsangehörigkeitsgesetz“ nicht etwa eine Staatsangehörigkeit der „Bundesrepublik Deutschland“ definiert, sondern lediglich die unmittelbare Reichsangehörigkeit beschrieben.
Dies ist auch völlig folgerichtig. Da es sich bei der BRD nicht um einen Staat handelt, kann die BRD auch keine eigene Staatsangehörigkeit definieren oder vergeben.
Auch in den sogenannten „Personaldokumenten“ der BRD, wie beispielsweise im „Bundespersonalausweis“ oder „Reisepaß“, findet sich unter der Rubrik „Staatsangehörigkeit“ nicht etwa der Eintrag „Bundesrepublik Deutschland“, wie man es erwarten dürfte, sofern die „BRD“ tatsächlich ein Staat wäre.
BRD „PersonaIausweis “ mit falschem Eintrag der Staatsangehörigkeit „DEUTSCH“.
Unter der Rubrik >>Staatsangehörigkeit<< muß immer die korrekte Bezeichnung des Staates stehen, ansonsten wird eine Form der Staatenlosigkeit ausgewiesen! Selbst Rechtschreibfehler sind fatal. In früheren staatlichen Pässen wurde die Rubrik >>Staatsangehörigkeit<< gar nicht aufgeführt. Es war klar, daß ein Paß nur derjenige bekommen kann, der dem ausstellenden Staat beziehungsweise der ausstellenden Körperschaft auch angehörte. Die Rubrik >>Staatsangehörigkeit<< wurde offenbar erst eingeführt, als man die Menschen mit einem Falscheintrag betrügen und entrechten wollte. Mit der Unterschrift unter einen Antrag auf Ausstellung eines „Bundespersonalausweises“ verzichtet man dann freiwillig auf die Rechte, die sich aus der Staatsangehörigkeit ergeben.
Einer der Klassiker: Anschreiben des „Landkreises Demmin“, auf Blatt 1, den untersten Zeilen wird klar zum Ausdruck gebracht, daß es eine Staatsangehörigkeit der „Bundesrepublik Deutschland“ nicht gibt.
Zur Ergänzung
Man sieht hier gleichzeitig ein Beispiel für eine mögliche Vorgehensweise für sich selbst. Um vom Unwissen zum Wissen zu gelangen, kann jeder die BRD „Behörden“ selbst anschreiben. Mitunter bekommt man doch sehr aufschlußreiche Antworten und keine Antwort ist ja unter Umständen auch eine Antwort!
Im vorliegenden Falle hat die betreffende BRD Stelle, der Landkreis Demmin, jedoch geantwortet, was heutzutage nicht mehr zu erwarten ist. BRD Stellen haben mittlerweile intern die Anweisung, derartige Anfragen zu ignorieren und dem Antragsteller noch nicht einmal mehr zu bestätigen, daß seine Anfrage oder sein Antrag überhaupt eingegangen ist.
Wie sich zeigt, kann die BRD somit nach ihren eigenen Regeln lediglich die Angehörigen des Dritten Reiches verwalten, sie vergibt jedoch keine eigene Staatsangehörigkeit!
Fazit:
Die BRD vergibt oder definiert keine eigene Staatsangehörigkeit. Es gibt somit auf der ganzen Welt keinen einzigen „Bundesbürger“.
Die BRD hat somit kein eigenes Staatsvolk, womit auch dieses völkerrechtlich notwendige Merkmal eines Staates entsprechend der Drei-Elemente-Lehre nicht erfüllt ist.
Nebenbei:
Seit 2008 wurden in zahlreichen Ländern der „EU“ nach und nach „Personalausweise“ mit falschem Staatsangehörigkeitseintrag ausgegeben. Offenbar weil es sich in Deutschland so „gut bewährt“ hat, wird es „EU“ weit ebenfalls umgesetzt. Dies veranlaßt BRD Propagandafunktionäre des Öfteren zu behaupten, daß mit dem Eintrag „DEUTSCH“ in BRD „Dokumenten“ schon alles „in Ordnung“ sein müsse, schließlich werde es im Ausland analog gehandhabt. Das Gegenteil ist der Fall! Die Entrechtung, die mit dem Verlust der Staatsangehörigkeit verbunden ist, wird seit Jahren nunmehr auch international ausgedehnt. Es zeigt, daß die „Geschäftswerdung der Welt“ und die Entrechtung auch international immer weiter und schneller vorangetrieben werden.
Interessant ist in diesem Zusammenhang die Antwort die man bekommt, wenn man eine entsprechende BRD -Stelle anschreibt



Zum Thema Staatsangehörigkeitseintrag in Pässen kann man sich international zu diesem Thema etwas umschauen: In Reisepässen der USA beispielsweise findet sich unter der Rubrik »Staatsanghörigkeit« nicht etwa der Eintrag „AMERICAN“, sondern korrekterweise der Eintrag „United Staates of America“, weil dieser Staat nun einmal so heißt. Auch in Großbritannien ist unter der Rubrik »Staatsangehörigkeit« völlig korrekt der Name des Staates, nämlich „United Kingdom“ zu finden, und nicht etwa der Eintrag „BRITISH“. Gleichermaßen ist auf der gesamten Welt die Staatsangehörigkeit im jeweiligen Paß angegeben, nur nicht in BRD-Pässen. Nicht unerwähnt soll an dieser Stelle bleiben, daß „BRD“-Stellen für durchaus nennenswerte „Euro“-Beträge auch „Staatsangehörigkeitsurkunden“ ausstellen, allerdings wird in diesen Urkunden auch keine gültige Staatsangehörigkeit beurkundet, sondern lediglich „DEUTSCH“.
Zusammenfassung
Es gibt auf der ganzen Welt keinen einzigen „Bundesbürger“. Die sogenannte „BRD“ hat kein eigenes Staatsvolk, weshalb auch dieses völkerrechtlich notwendige Merkmal eines Staates entsprechend der Drei-Elemente-Lehre nicht erfüllt ist. Wie dargelegt wurde, erfüllt die sogenannte „BRD“ keines der drei völkerrechtlich notwendigen Kriterien für einen Staat. Sie hat weder ein Staatsvolk, noch ein Staatsgebiet, noch eine eigene Staatsgewalt.
