Staatsangehörigkeits-Feststellung

Der Gemeindevorsteher / Bürgermeister hat die Aufgabe die Menschen in seinem Gebiet auf die Möglichkeit
der Staatsangehörigkeitsfeststellung hinzuweisen und die Interessierten bei der Beschaffung der
Dokumente zu unterstützen.

Zum Termin hat der Interessent folgende Dinge bereit zu stellen:
Nachweise über den Besitz der Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat gem. RuStaG 1913 als Originale bzw. beglaubigte Kopien, das Formblatt „Herleitung der Abstammung“, sowie einen Satz Kopien aller dieser Nachweise Im Rahmen des Termins wird durch den Gemeindevorsteher/Bürgermeister der Besitz der Staatsangehörigkeit festgestellt. Der Gemeindevorsteher / Bürgermeister prüft die Identität des Bewerbers durch Kontrolle eines gültigen Ausweises. Die bereitgestellten Kopien der Nachweise sind mit den Original-Nachweisen zu vergleichen, die Übereinstimmung der Kopien mit den Originalen ist per Unterschrift und Datum auf den Kopien zu beglaubigen. Die positive Feststellung wird auf dem Formblatt „Herleitung der Abstammung“ per Unterschrift und Datum dokumentiert. Eine Kopie des Formblatts „Herleitung der Abstammung“ ist per PDF oder Brief an den Gemeindevorsteher / Bürgermeister zu senden.
Der Vorgang „Staatsangehörigkeits-Feststellung“ ist damit abgeschlossen.

Herleitung der Abstammung