
Das Königreich Preußen mit seinen Provinzen: Brandenburg – Hannover – Hessen-Nassau – Ostpreußen – Pommern – Posen – Rheinprovinz – Sachsen – Schlesien – Schleswig-Holstein – Westfalen – Westpreußen
Der Ortsleiter hat die Aufgabe die Menschen in seinem Gebiet auf die Möglichkeit der Staatsangehörigkeitsfeststellung hinzuweisen und die Interessierten bei der Beschaffung der Dokumente zu unterstützen. Feststellung der Gemeinde-, Stadt- und Kreisgrenzen soweit dies möglich ist.
Zum Termin der Feststellung der Staatsangehörigkeit hat der Interessent folgende Dinge bereit zu stellen:
Nachweise über den Besitz der Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat gem. RuStaG 1913 als Originale bzw. beglaubigte Kopien, das Formblatt „Herleitung der Abstammung“, sowie einen Satz Kopien aller dieser Nachweise
Im Rahmen des Termins wird durch den Ortsleiter die Richtigkeit der Staatsangehörigkeit festgestellt. Der Ortsleiter prüft die Identität des Bewerbers durch Kontrolle eines gültigen Ausweises. Die bereitgestellten Kopien der Nachweise sind mit den Original-Nachweisen zu vergleichen, die Übereinstimmung der Kopien mit den Originalen ist per Unterschrift und Datum auf den Kopien zu beglaubigen. Die positive Feststellung wird auf dem Formblatt „Herleitung der Abstammung“ per Unterschrift und Datum dokumentiert.

Rechtssachverständiger und Rechtskonsulent
Gebietsleitung Rheinprovinz
Administrative Gliederung der Rheinprovinz:
1 Stadtkreis und 13 Landkreise:
Stadtkreis Koblenz und die Landkreise Adenau, Ahrweiler, Altenkirchen, Cochem, Koblenz, Kreuznach, Mayen, Meisenheim, Neuwied, Sankt Goar, Simmern, Wetzlar, Zell a.d. Mosel

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