Was ist ein Rechtssachverständiger Rechtskonulent.
Der Reichsrechtliche Rechtssachverständige / Rechtskonsulent wurde Laie genannt, der Ende des Mittelalters bis zu Beginn des 20. Jahrhunderts juristischen Rat an meist ärmere Mandanten gaben. In der Schweiz werden auch beratende Rechtsbeistände Rechtssachverständiger – Rechtskonsulent genannt.
Der Rechtssachverständige / Rechtskonsulent, hat sich durch das private Studium von Gesetzestexten die Fähigkeit gegeben, rechtliche Beratungen anzubieten. Da sich viele ärmere Leute weder einen Rechtsanwalt noch ein Hochschulstudium leisten konnten, wurden meist in Städten der Rechtssachverständige / Rechtskonsulent aktiv.
Der Rechtssachverständige / Rechtskonsulent bot seine juristische Beratung ohne die anwaltliche Vertretung vor Gericht an.
1985 wurde der Reichsrechtliche Rechtssachverständige und Rechtskonsulent wieder durch Dr. hc. jur. Wolfgang Gerhard Günter Ebel Gesellschaftsfähig gemacht, es wurden bis heute über 2500 RSV und RKS ausgebildet. Am 29.12.2014, verstarb Wolfgang Günter Ebel. Seine Tätigkeit führt der Verband Deutscher Rechtssachverständiger und Rechtskonsulent weiter fort.
Der Reichsrechtliche Rechtssachverständige und Rechtskonsulent , wendet gültige Gesetze an, deren Geltungsbereiche einer tatsächlich geltenden Reichsverfassung entspringen. Er hilft als Beistand, auf der Rechtsgrundlage des Deutschen Reichs 1871, unter Beachtung von internationalen Gesetzen und den derzeit noch bestehenden gültigen Gesetzen und Besatzungsvorschriften. Seine Tätigkeit ist ein wichtiger Träger für die Herstellung der Handlungsfähigkeit unseres Volks- und Heimatstaats Deutsches Reich.
