Geschichtliche Entwicklung der Reichsangehörigkeit von 1870 bis 1913
1870
(BuStAG) vom 01. Juni 1870 (BGBl. S. 498)
§1. Die Bundesangehörigkeit wird durch die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaate ( INLAND) erworben und erlischt mit deren Verlust.
1871
(RuStAG) 01 vom 22. April 1871 (RGBI. S. 87) §1. Die Reichsangehörigkeit wird durch die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaate erworben und erlischt mit deren Verlust. (INLAND)
1884
Erwerb von Kolonien bis 1888
1906
Die Staatsangehörigkeit in den Kolonien erläutert von Dr. Herbert Hauschild. Die Reichs- und Staatsangehörigkeit als Grundlage des RG von 01.06.1870. Ausland / Inland Wo bleibt da die Logik?
Fazit: es gab keine klare Unterscheidung zwischen dem Inland (Kernland) und dem Ausland also den Schutzgebieten (Kolonien). Aufgrund dieser Tatsache wurde das RuStAG noch einmal überarbeitet.
1913
(RuStAG) 02 vom 22. Juli 1913. §1. Deutscher ist, wer die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat INLAND / HEIMAT oder die unmittelbare Reichsangehörigkeit besitzt. AUSLAND / KOLONIE RuStAG – Doppelte Staatsangehörigkeit – Entweder Ausland oder Inland.
1913
RuStAG 1913 erläutert von Hermann Weck.
Staatsangehörigkeit INLAND / Heimat
Reichsangehörigkeit INLAND / HEIMAT
Unmittelbare Reichsangehörigkeit Ausland/Kolonie
Die drei Begriffe kann man nur verstehen, wenn man die Grundlagen der deutschen Staatsverfassung kennt. Diese Grundlagen sind für den Rechtsunkundigen nicht leicht zu erfassen. Sie weichen von den im Volk herrschenden Vorstellungen erheblich ab.
1928
Mittelbare und unmittelbare Reichsangehörigkeit (INLAND)
Das StAngG. von 1870 kannte nur die mittelbare Reichsangehörigkeit.
Die unmittelbare RAng. ist ein Produkt der auswärtigen und kolonialen Ausdehnung des Reiches. Sie ist trotz des Verlustes des deutschen Kolonialreiches nicht von selbst fortgefallen (Ausland).
Gesetz über die Erwerbung und den Verlust der Bundes- und Staatsangehörigkeit BuStAG (Inland)
Das Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz für das Deutsche Reich „RuStAG-1913“ vom 22. Juli 1913
Reichsgesetzblatt / Gesetz BuStAG
Geschichtliche Entwicklung der Reichsangehörigkeit von 1870 bis 1913.
