Unter staatlichen Verhältnissen gibt es Amtliche Zustellungen. Dies bedeutet, daß ein Beamter, der eine besondere Loyalitätspflicht gegenüber dem jeweiligen Staate hat, eine Zustellung vornimmt, die dann amtlich ist.
Dies ist mitunter sehr wichtig, da gerichtliche Zustellungen oder bestimmte amtliche Schreiben eben zuverlässig zugestellt werden müssen.
Da es im „BRD“-System keine Postämter und keine Beamten gibt, (die Post ist schließlich lediglich eine „AG“ und die Zustellungen erfolgen zumeist durch Aushilfskräfte), wird die Zustellung in gelben Umschlägen heute nicht mehr als “Amtliche Zustellung“ sondern nur noch als „Förmliche Zustellung “ bezeichnet. Hierdurch wollen die Akteure verhindern, daß sie die Straftatbestände Betrug, Täuschung im Rechtsverkehr und Amtsanmaßung erfüllen.
