Problematik der Durchsetzung des Völkerrechts

Da das Völkerrecht alle zwischenstaatlichen Abkommen umfasst, wird heute oft von zwingendem Völkerrecht gesprochen, was grundlegende Menschenrechtsnormen völkerrechtlich verbindlich macht. Zwingendes Völkerrecht ist jedoch nicht genau definiert. Meist werden die EMRK-Richtlinien, die UN-Pakte und ähnliche als Menschenrechte bekannte Verträge als zwingendes Völkerrecht verstanden.

Die meisten Mitglieder der UNO haben solche Menschenrechtskonventionen unterzeichnet. Die Problematik besteht jedoch in der Durchsetzung des Völkerrechts. Eine Durchsetzung ist kaum möglich: Als historisches Beispiel war Belgien während des Zweiten Weltkriegs völkerrechtlich als neutraler Staat anerkannt und respektiert, dennoch konnte diese Neutralität bei der Verletzung durch den deutschen Angriff im Mai 1940 von niemandem gewährleistet werden. Ebenso können die Folterungen in Guantánamo betrachtet werden.

Völkerrechtliche Normen können somit nur in bestimmtem Umfang durchgesetzt werden.