NAZI GESETZE ( Adolf HILER)

Diese Gesetze sind Verboten !!!

Das Einkommensteuergesetz (EStG) vom 16.10.1934, das Gewerbesteuergesetz (GewStG) vom 01.12.1936 und die Justizbeitreibungsordnung (JBeitrO) vom 11.03.1937, sind Gesetze von Adolf Hitler und… verboten!

Das Tribunal General de la Zone Francaise D’Occupation Rastatt hat verbindlich mit seinem Urteil vom 06.01.1947 festgelegt, daß weder der Reichstag noch die Reichsregierung 1933 verfassungsgemäß zustande gekommen sind, somit sind alle Gesetze, Gesetzesänderungen, Verordnungen, Durchführungsverordnungen, Richtlinien, Erlasse und Weisungen des hitlerschen Terrorsystems sowie alle Gerichtsentscheidungen aus dieser Zeit als nichtig anzusehen.

Institutionen, welche heute diese Gesetze als Grundlage zur Erhebung von Steuern und Beiträgen oder Abgaben nutzen, wie beispielsweise Finanzämter, Städte, Gemeinden und Kommunen und IHKs wenden folglich nicht geltende, verbotene NAZI-Gesetze an und machen sich strafbar.

Die Rastatter Prozesse waren etwa 20 große Strafverfahren mit zusammen mehr als 2000 Angeklagten,
die zwischen 1946 und 1954 in der französischen Besatzungszone auf der Grundlage des Kontrollratsgesetzes Nr. 10 gegen Verantwortliche des Deutschen Reichs zur Zeit des Nationalsozialismus durchgeführt wurden.

Das Gericht
Die französische Militärverwaltung (Gouvernement Militaire français) richtete am 2. März 1946 in Rastatt ein Tribunal Général ein, das auf Grund seiner Statuten zugleich als erstinstanzliches Gericht, Berufungsgericht, Kassationshof und Internationaler Gerichtshof für den gesamten Bereich der französischen Besatzungszone fungierte. Es hatte diese Funktion bis zur feierlichen Schließung am 5. März 1956 inne.

Solange die französische Besatzungszone dem Supreme Headquarters Allied Expeditionary Force (SHAEF) unterstand, wurden die Gerichtshöfe noch mit Offizieren der alliierten Nationen besetzt.
Nachdem gemäß Berliner Erklärung vom 5. Juli 1945 Frankreich die Verwaltungshoheit von den britischen und amerikanischen Alliierten übernommen hatte, war der Gerichtshof ausschließlich mit französischen Richtern besetzt, die von der Militärverwaltung der Besatzungszone ernannt wurden. Die Verteidigung übernahmen überwiegend deutsche Rechtsanwälte, unter ihnen Otto Kranzbühler. Die Angeklagten hatten das Recht, sich auch von französischen Anwälten verteidigen zu lassen, wovon beispielsweise Kranzbühlers Mandant Hermann Röchling Gebrauch machte.

Bedeutung
Die Rastatter Prozesse erfassten die Verbrechen an Fremdarbeitern und Gefangenen in etlichen der kleineren Lager des nationalsozialistischen Lagersystems vor allem in Südwestdeutschland, die von anderen Gerichtshöfen der Alliierten nicht behandelt wurden. „Klassische“ Kriegsverbrechen wurden demgegenüber praktisch kaum behandelt, so dass die Bezeichnung Kriegsverbrecherprozess eigentlich nicht gerechtfertigt ist. Die Verfahrensweise der französischen Richter nahm Impulse aus den zuvor im amerikanischen Sektor bereits abgeschlossenen Dachauer Prozesse auf. Die Prozessführung war Ausdruck der politik- und sozialwissenschaftlich gestützten Überzeugung, dass die historische
Verantwortung für die nationalsozialistischen Verbrechen nicht nur bei einer kleinen Clique ideologischer Überzeugungstäter, sondern darüber hinaus bei breiten gesellschaftlichen Trägergruppen lag, insbesondere bei den nationalsozialistischen Funktionseliten.

Vor allem das am 6. Januar 1947 verkündete Urteil im Fall Heinrich Tillessen war bedeutsam im Hinblick auf die dort „für alle deutschen Gerichte und Verwaltungsinstanzen“ bindende Feststellung des Gerichts, „dass die Wahl zum Reichstag vom 05. März 1933 unter Umständen zustande gekommen ist, die eine offenkundige, von der Regierung begangene Gesetzeswidrigkeit und Gewaltanwendung darstellen, dass das sogenannte Ermächtigungsgesetz vom 23.
März 1933 entgegen der Behauptung, dass es der Verfassung entspreche, in Wirklichkeit von einem Parlament erlassen worden ist, dass infolge Ausschlusses von 82 ordnungsgemäß gewählten Abgeordneten eine gesetzwidrige Zusammensetzung hatte und dass es durch die Vereinigung aller Vollmachten in der Hand von Hitler alle wesentlichen

Voraussetzungen einer ordnungsgemäßen und normalen Rechtsgrundsätzen entsprechenden Regierung verletzt“ und „dass die Regierung Hitlers weder vor noch nach dem 21. März 1933 sich auf ein Vertrauensvotum eines ordnungsgemäß zusammengesetzten Parlaments gestützt hat, ein Erfordernis, das von der damals
geltenden Verfassung vom 11. August 1919 aufgestellt war.“

Die Rastatter Prozesse wurden von der Wissenschaft bisher weitgehend vernachlässigt, was möglicherweise auf die 100jährige Sperrfrist für französische Militärprozessakten zurückzuführen ist. Die in den Archives de l ́Occupation française en Allemagne et en Autriche des französischen Außenministeriums in Colmar vorhandenen Prozessakten waren 1999 noch ungeordnet und für eine wissenschaftliche Analyse nicht erschlossen. Wesentliche Quellen sind bisher lediglich die zeitgenössischen Berichte der Tageszeitungen oder Hinweise von Zeitzeugen. Im Bundesarchiv in Koblenz befindet sich nur ein geringer Bestand mit lediglich 30 Zentimetern Schriftgut zum Rastatter Geschehen. 2011 erhielt das Kreisarchiv Rastatt insgesamt 23 Leitzordner mit Prozessunterlagen als Teilnachlass der Juristin Helga Stödter, die als junge Frau von 1946 bis 1950 (unter ihrem Familiennamen Helga Kloninger) als Pflichtstrafverteidigerin in 295 Fällen am Tribunal Général tätig war.

Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Rastatter_Prozesse