Kategorie: Lebenderklärung

Die Lebenderklärung

Die Lebenderklärung (LE) ist eine formaljuristische Personenstandsänderung, welche vom betreffenden Mensch mittels eines handschriftlich und unter Eid erstellten sowie beglaubigten Dokumentes nachweist, daß dieser sich nicht im Seerecht bzw. Handelsrecht befindet und dadurch rechtlich nicht als auf hoher See verschollen, verstorben oder anderweitig abhanden gekommen betrachtet wird, sich als lebender Mensch zurückmeldet und damit alle ihm zustehenden Rechte und Freiheiten einfordert.

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