Vielfach wird aus Unkenntnis das Deutsche Reich und das sogenannte Dritte Reich gleichgesetzt. Hier gilt es jedoch unbedingt zu differenzieren!
Das Deutsche Reich und das sogenannte Dritte Reich sind zwei Dinge, die unter gar keinen Umständen gleichgesetzt werden können.
Der Begriff Deutsches Reich ist die völkerrechtlich korrekte Bezeichnung für einen Staatenbund, der im Jahre 1871 gegründet wurde.
Der Begriff Drittes Reich ist demgegenüber kein völkerrechtlicher Begriff, er ist eher als ein Begriff aus dem Polit Jargon anzusehen und bezeichnet das illegale nationalsozialistische Unrechtsregime und die illegale nationalsozialistische Rechtssetzung in der Zeit von 1933 bis 1945.
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