ABC des Reichsrechts 1867 bis 1929

Gesamtsachverzeichnis zum Bundes-und Reichsgesetzblatt 1867 bis 1929, Anhang zum Reichsgesetzblatt.

Das ABC des Reichsrechts bezweckt, die Auffindung aller im Bundesgesetzblatt und Reichsgesetzblatt
veröffentlichten Gesetze, Verordnungen, Bekanntmachungen und Erlasse zu erleichtern und zu beschleunigen.
Es stellt eine zusammenfassende Bearbeitung aller bisher erschienenen Jahres-und Hauptsach-verzeichnisse dar. Im ABC des Reichsrechts sind alle Gesetze, Verordnungen, Bekanntmachungen, Erlasse usw. namentlich aufgeführt, die der Norddeutsche Bund und das Deutsche Reich erlassen haben. Das ABC erfaßt demnach alle Veröffentlichungen des Bundesgesetzblatts (von 1867 bis 1871) und des Reichsgesetzblattes (von 1871 bis 1929).

Seit 1922 erscheint das Reichsgesetzblatt in zwei gesonderten Teilen: „Reichsgesetzblatt Teil I“ und „Reichsgesetzblatt Teil II“.

Teil II bringt:

  1. Internationale Übereinkommen und dergleichen, sowie vertragliche Abkommen zwischen Reich und
    Ländern, auch soweit sie als Gesetz verkündet sind.
  1. Veröffentlichungen, die betreffen:
    a) den Reichshaushalt und das Ortsklassenverzeichnis,
    b) den gewerblichen Rechtsschutz und das Urheberrecht,
    c) innere Angelegenheiten der Wehrmacht,
    d) das Eisenbahnwesen, die Schifffahrt (See-und Binnenschifffahrt) und die Reichswasserstraßen,
    e) die Kohlen-und die Kaliwirtschaft, sowie die Industriebelastung,
    f) innere Angelegenheiten des Reichstags und des Reichswirtschaftsrats,
    g) die Reichsbank, die Privatnotenbanken, die Deutsche Golddiskontbank und die Bank für deutsche
    Industrieobligationen.

Alle übrigen Veröffentlichungen erscheinen in Teil I. Teil I enthält außerdem Inhaltsangaben über die
in Teil II erschienenen Veröffentlichungen. Das Sachverzeichnis für Teil I umfaßt auch den Teil II; ein
besonderes Sachverzeichnis für Teil II wird nicht ausgegeben.

II. Anleitung zur Benutzung

Stichwörter. Der Inhalt der Bundes-und Reichsgesetzblätter ist alphabetisch nach Stichwörtern (Fett-
druck) geordnet, die in der Regel aus den Überschriften der einzelnen Veröffentlichungen (Gesetze, Staatsverträge, Verordnungen usw.) abgeleitet sind. Bei wichtigeren und umfangreicheren Veröffentlichungen sind einzelne Schlagwörter auch aus dem Wortlaut oder den Überschriften einzelner Abschnitte der Veröffentlichungen entnommen.

Erläuterungen und Veröffentlichungsstellen.

Hinter dem Stichwort finden sich Angaben über Art, Zeitpunkt und Fundstelle der Veröffentlichung. Die Veröffentlichungsdaten sind hinter der Veröffentlichung in runder Klammer angegeben. Dahinter folgen der Jahrgang in Fettdruck, in Römischer Ziffer I oder II der Teil und in arabischer Zahl die Seite des Gesetzblatts, 3. B. (B. v. 27. Mai) 27. II 424.